Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten - hier: der selbständig tätige Schuldner
Der Restschuldbefreiungsversagungsantrag gegen den selbständig tätigen Schuldner
Geht der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode einer selbständigen Tätigkeit nach, so muss auch dieser Schuldner Zahlungen an den Treuhänder leisten.
Diese Zahlungen müssen in der Höhe der Summe entsprechen, welche er abzuführen hätte, wenn er einer abhängigen Tätigkeit nachgehen würde.
Die einhellige Meinung, dass die Zahlungsströme des Selbständigen nicht regelmäßig erfolgen müssen, führt dazu, dass in diesem Fall ein Gläubiger erst am Ende der Wohlverhaltensperiode einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann.
Ein Selbständiger kann Minderzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt durch entsprechend höhere Zahlungen plus Zinsen wieder ausgleichen.
Dies resultiert aus der Tatsache, dass ein Selbständiger oftmals erst nach dem Jahresabschluss beurteilen kann, in welcher Höhe er Zahlungen an den Treuhänder leisten kann ohne dass sein Betrieb (Fußnote) in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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