Private Unfallversicherung, 15 Monatsfrist für Nachweis des Unfallzusammenhangs
Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung werden gewährt, soweit durch den Unfall eine Invalidität verursacht wurde.
Den Zusammenhang zwischen Unfall und Invalidität muss der Versicherungsnehmer hier innerhalb von 15 Monaten der Versicherung durch schriftliche Bestätigung eines Arztes nachweisen. Reicht der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Nachweis durch einen Arzt nicht rechtzeitig ein, kann die Versicherung Leistungen ablehnen.
Aus der schriftlichen Bestätigung des Arztes muss hervorgehen, dass die Invalidität aufgrund des Unfalles entstanden ist.
Eine Einreichung einer entsprechenden Bestätigung nach Ablauf der 15-Monatsfrist, z.B. in einem Prozess, ist nicht möglich (Fußnote).
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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