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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Das Thema Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz ist als Serie von Beiträgen unter www.brennecke-rechtsanwaelte.de veröffentlicht. Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.

Der Autor, Harald Brennecke, ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Bei Unternehmensinsolvenzen ist die Liquidation einzelner Massegegenstände (Grundstücke, Maschinen, Büromöbel) oft ungünstig. Bei einer Liquidation von Massegegenständen lässt sich selten ein angemessener Zerschlagungswert erzielen.

Meist erzielt der Verkauf von Unternehmensteilen oder des gesamten Unternehmens einen höheren Erlös. Dabei ist zwischen
Bei einer solchen übertragenden Sanierung veräußert der Insolvenzverwalter Vermögenswerte des Unternehmens, die so genannten Assets, vom insolventen Unternehmensträger (OHG, GmbH, KG) und überträgt diese auf den Erwerber. Als Erwerber kommen entweder Übernahmegesellschaften in Betracht, die speziell hierfür gegründet worden sind um nach erfolgreicher Sanierung den Betriebsteil teurer weiterzuverkaufen oder externe Unternehmen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmensträgers wird bis zur Liquidation fortgesetzt.

 

 

 

1. Übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren

1.1 Asset-Deal

1.1.1 Bestimmtheitsgrundsatz

1.2 Gläubigerversammlung 

1.2.1 Zusammensetzung der Gläubigerversammlung 

1.2.2 Befugnisse der Gläubigerversammlung 

1.2.3 Beschlüsse der Gläubigerversammlung 

1.3 Gläubigerausschuss

1.3.1 Zusammensetzung des Gläubigerausschusses 

1.3.2 Zuständigkeiten des Gläubigerausschusses 

1.3.3 Beschlussfassung des Gläubigerausschusses

1.4 Haftungsprivilegien eines Erwerbs im Insolvenzverfahren 

1.5 Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung 

1.6 Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens 

1.7 Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung 

1.8 Share-Deal 

1.8.1 Besonderheiten bei Personengesellschaften 

1.8.2 Rechtsfolgen der Übertragung 

1.8.3 Haftung des Erwerbers 

1.8.4 Haftung des Veräußerers 

1.8.5 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften 

1.8.6 Haftung des Erwerbers 

 

2. Betriebsübergang, § 613 a BGB

2.1. Haftungsvoraussetzungen 

2.1.1. Betriebsübergang 

2.1.2. Übergang durch Rechtsgeschäft 

2.1.3. Betriebsübergang auf einen neuen Inhaber 

2.2. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs 

2.3. Kündigungsverbot 

2.3.1. Personenbedingte Gründe 

2.3.2. Verhaltensbedingte Gründe 

2.3.3. Betriebsbedingte Gründe 

2.4. Haftung des Erwerbers für Arbeitnehmeransprüche 

2.5. Nachhaftung des Veräußerers 

2.5.1. Gesamtschuldnerischer Haftung 

2.5.2. Alleinige Haftung 

2.5.3. Ausschluss der Haftung 

2.6. Unterrichtungspflicht 

2.6.1. Textform 

2.6.2. Umfang der Unterrichtung 

2.7. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers 

2.7.1. Schriftform 

2.7.2. Widerspruchsfrist 

2.7.3. Rechtsfolgen durch den Widerspruch 

2.8. Betriebsübergang und Betriebsrat 

2.8.1. Wirtschaftsausschuss 

2.8.2. Fortbestehen des Betriebsrats 

2.9 Betriebsübergang in der Insolvenz 

2.9.1 Masseunzulänglichkeit 

 

3. Haftungsübergang nach § 25 HGB

3.1 Haftungsvoraussetzungen 

3.1.1 Erwerb unter Lebenden 

3.1.2 Fortführung des Handelsgeschäfts [Unternehmenskontinuität]

3.1.3 Fortführung der Firma [Firmenkontinuität] 

3.2 Haftung des Erwerbers 

3.2.1 Haftungsausschluss des Erwerbers 

3.3 Haftung aus besonderem Verpflichtungsgrund 

3.3.1 Vertraglicher Verpflichtungsgrund 

3.3.2 Gesetzlicher Verpflichtungsgrund 

3.4 Nachhaftung des Veräußerers 

3.4.1 Fälligkeit nach fünf Jahren seit dem Übergang 

3.4.2 Fälligkeit bis zu fünf Jahren nach dem Übergang 

3.5 Ausschluss der Haftung nach § 25 HGB 

3.5.1 Unternehmenskauf in der Insolvenz 

3.6 Stolperfallen 

3.6.1 Erwerb vom vorläufigen Insolvenzverwalter 

3.6.2 Vorübergehende Stilllegung



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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Stand: Juni 2026


Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


Das Referat Unternehmenssanierung wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Dr.-Cornelia-Stapff  

Dr. Cornelia Stapff

Dr. Cornelia Stapff betreibt unsere Rosenheimer Zweigstelle, steht Ihnen aber auch in München beratend zur Seite.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft in München und Promotion in Augsburg war sie Produktmanagerin in einem technischen Fachverlag, später Vertragsjuristin bei der Fraunhofergesellschaft und der IHK München. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin tätig, seit 2006 als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2016 kam sie schließlich zu FASP und ergänzt hier den Bereich Arbeit und Personal, Vertrags- und Gesellschaftsrecht.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegen ihre Schwerpunkte in den Bereichen Personal, einschließlich Kündigung, Kündigungsschutz und Kurzarbeit.

2020 hat Dr. Stapff den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Sie berät Geschäftsführer und Unternehmensinhaber bei vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie beim Kauf- oder Verkauf von Unternehmen- bzw. Unternehmensteilen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht
Lehrtätigkeit und Trainings
  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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