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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Das Thema Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz ist als Serie von Beiträgen unter www.brennecke-rechtsanwaelte.de veröffentlicht. Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.

Der Autor, Harald Brennecke, ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Bei Unternehmensinsolvenzen ist die Liquidation einzelner Massegegenstände (Grundstücke, Maschinen, Büromöbel) oft ungünstig. Bei einer Liquidation von Massegegenständen lässt sich selten ein angemessener Zerschlagungswert erzielen.

Meist erzielt der Verkauf von Unternehmensteilen oder des gesamten Unternehmens einen höheren Erlös. Dabei ist zwischen
Bei einer solchen übertragenden Sanierung veräußert der Insolvenzverwalter Vermögenswerte des Unternehmens, die so genannten Assets, vom insolventen Unternehmensträger (OHG, GmbH, KG) und überträgt diese auf den Erwerber. Als Erwerber kommen entweder Übernahmegesellschaften in Betracht, die speziell hierfür gegründet worden sind um nach erfolgreicher Sanierung den Betriebsteil teurer weiterzuverkaufen oder externe Unternehmen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmensträgers wird bis zur Liquidation fortgesetzt.

 

 

 

1. Übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren

1.1 Asset-Deal

1.1.1 Bestimmtheitsgrundsatz

1.2 Gläubigerversammlung 

1.2.1 Zusammensetzung der Gläubigerversammlung 

1.2.2 Befugnisse der Gläubigerversammlung 

1.2.3 Beschlüsse der Gläubigerversammlung 

1.3 Gläubigerausschuss

1.3.1 Zusammensetzung des Gläubigerausschusses 

1.3.2 Zuständigkeiten des Gläubigerausschusses 

1.3.3 Beschlussfassung des Gläubigerausschusses

1.4 Haftungsprivilegien eines Erwerbs im Insolvenzverfahren 

1.5 Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung 

1.6 Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens 

1.7 Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung 

1.8 Share-Deal 

1.8.1 Besonderheiten bei Personengesellschaften 

1.8.2 Rechtsfolgen der Übertragung 

1.8.3 Haftung des Erwerbers 

1.8.4 Haftung des Veräußerers 

1.8.5 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften 

1.8.6 Haftung des Erwerbers 

 

2. Betriebsübergang, § 613 a BGB

2.1. Haftungsvoraussetzungen 

2.1.1. Betriebsübergang 

2.1.2. Übergang durch Rechtsgeschäft 

2.1.3. Betriebsübergang auf einen neuen Inhaber 

2.2. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs 

2.3. Kündigungsverbot 

2.3.1. Personenbedingte Gründe 

2.3.2. Verhaltensbedingte Gründe 

2.3.3. Betriebsbedingte Gründe 

2.4. Haftung des Erwerbers für Arbeitnehmeransprüche 

2.5. Nachhaftung des Veräußerers 

2.5.1. Gesamtschuldnerischer Haftung 

2.5.2. Alleinige Haftung 

2.5.3. Ausschluss der Haftung 

2.6. Unterrichtungspflicht 

2.6.1. Textform 

2.6.2. Umfang der Unterrichtung 

2.7. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers 

2.7.1. Schriftform 

2.7.2. Widerspruchsfrist 

2.7.3. Rechtsfolgen durch den Widerspruch 

2.8. Betriebsübergang und Betriebsrat 

2.8.1. Wirtschaftsausschuss 

2.8.2. Fortbestehen des Betriebsrats 

2.9 Betriebsübergang in der Insolvenz 

2.9.1 Masseunzulänglichkeit 

 

3. Haftungsübergang nach § 25 HGB

3.1 Haftungsvoraussetzungen 

3.1.1 Erwerb unter Lebenden 

3.1.2 Fortführung des Handelsgeschäfts [Unternehmenskontinuität]

3.1.3 Fortführung der Firma [Firmenkontinuität] 

3.2 Haftung des Erwerbers 

3.2.1 Haftungsausschluss des Erwerbers 

3.3 Haftung aus besonderem Verpflichtungsgrund 

3.3.1 Vertraglicher Verpflichtungsgrund 

3.3.2 Gesetzlicher Verpflichtungsgrund 

3.4 Nachhaftung des Veräußerers 

3.4.1 Fälligkeit nach fünf Jahren seit dem Übergang 

3.4.2 Fälligkeit bis zu fünf Jahren nach dem Übergang 

3.5 Ausschluss der Haftung nach § 25 HGB 

3.5.1 Unternehmenskauf in der Insolvenz 

3.6 Stolperfallen 

3.6.1 Erwerb vom vorläufigen Insolvenzverwalter 

3.6.2 Vorübergehende Stilllegung



Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

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Stand: Juni 2026


Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


Das Referat Unternehmenssanierung wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.

Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"

Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
  • Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberate

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 



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