Zukünftig Ordnungswidrigkeit: Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig beim Handelsregister einreichen
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Im Gesetzentwurf über das elektronische Unternehmensregister, das zum 01.01.2007 in Kraft tritt, ist auch eine Änderung für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse enthalten. Bekanntlich müssen bestimmte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse schon jetzt jährlich beim Handelsregister einreichen. Allerdings wird dies durch die Unternehmen kaum beachtet und durch die Handelsregister auch nur äußerst selten beanstandet.
Nunmehr werden für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit wird der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bundesanzeiger die fristgerechte Einreichung der Jahresabschlüsse kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
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Stand: Mai 2026