Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 11-1 Vorteile des Franchisings

11. Vorteile und Nachteile des Franchisings

11.1. Grundlegendes zu den Vorteilen und Nachteilen


In den bisherigen Abschnitten waren Begriffserklärungen und juristische Erläuterungen Gegenstand der Betrachtung. In den letzten beiden Abschnitten erfolgt eine allgemeine Betrachtung des Franchisings. Dieser Abschnitt fasst die Vorteile und Nachteile des Franchisings für die Franchisepartner zusammen. Abschnitt 12 listet schließlich einige der Fragen auf, die ein Existenzgründer zu bedenken hat, wenn er eine Zukunft als Franchisenehmer in Betracht zieht. Dieser Betrachtung schließt sich ein Glossar an. Darin findet sich eine alphabethische Auflistung und Erklärung der Begriffe, die in diesem Text vorkommen.


11.2. Vorteile des Franchisings

Wie bereits bekannt, ist das Franchising eine besondere Vertriebsform, die auf Zusammenarbeit zweier unabhängiger Unternehmen basiert. Zunächst wird betrachtet, welche Vorteile der Franchisegeber (11.2.1.) sowie der Franchisenehmer (11.2.2.) durch das Franchiseverhältnis erwarten können.


11.2.1. Vorteile des Franchisegebers

Der wohl wesentlichste Vorteil des Franchisegebers besteht in der Multiplikation des Konzepts. Durch eine Vielzahl von Franchisenehmern ist das Produkt des Franchisegebers daher auf dem Markt ausgesprochen gut vertreten. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich der Franchisegeber nicht näher mit dem Vertrieb befassen muss. Viel mehr kann er sich auf das Marketing und die Weiterentwicklung des Konzepts konzentrieren und ohne größeren Aufwand eine sich stets steigernde Marktpräsenz erreichen.

Beispiel 94: Vorteile für den Franchisegeber

Sowohl G, als auch U sind Betreiber von Bäckereien. U unterhält mehrere Filialen in seiner Region. G hingegen ist Franchisegeber und unterhält neben Filialen in seiner Region ein Franchisenetz. Dadurch sind seine Bäckereien bundesweit bekannt und vertreten.


11.2.2. Vorteile des Franchisenehmers

Die Vorteile des Franchisenehmers entsprechen denen des Franchisegebers. Ein bedeutender Vorteil des Franchisenehmers im Vergleich zu anderen Unternehmern liegt in der Einbindung in das Franchisenetz des Franchisegebers. Die Franchisenehmer müssen sich zudem nicht näher mit der Entwicklung eines Konzepts und dessen Verwaltung befassen. Viel mehr werden diese Aufgaben vom Franchisegeber übernommen. Der Franchisenehmer kann sich darauf verlassen, dass der Franchisegeber das Konzept, seine Produkte und das Know-How stets weiter entwickelt. In vielen Fällen können Franchisenehmer zudem weitestgehend auf besondere Marketingmaßnahmen verzichten, da diese Aufgabe vom Franchisegeber wahrgenommen wird. Der wohl größte Vorteil für den Franchisenehmer ist daher wohl in den möglichen Kostenersparnissen zu sehen. Zusammengefasst liegen die beiderseitigen Vorteile jeweils in der Möglichkeit, sich auf eine Tätigkeit konzentrieren zu können, das Risiko dadurch zu streuen und es minimal zu halten.

Beispiel 95: Vorteile für den Franchisenehmer
N und S sind jeweils gelernte Bäcker. Beide möchten nun jedoch den Schritt in die Selbständigkeit wagen. N entschließt sich, Franchisenehmer des G zu werden; S eröffnet seine eigene Bäckerei in seinem Wohnort. Während N die bekannten Produkte des G anbieten kann und seine Bäckerei von diesem eingerichtet erhält und auf die Werbemaßnahmen des G vertrauen kann, muss sich S um all dies selbst kümmern. S, der keine unternehmerischen Vorkenntnisse mit sich bringt, ist schnell überfordert. Auch N verfügt über keine Vorkenntnisse, wird von G jedoch in jeder Hinsicht unterstützt und entlastet.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.


 

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Stand: September 2007


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
  • Handelsvertreterausgleich in der aktuellen Rechtsprechung
  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
  • Vertriebssysteme gestalten – angestellte oder freie Vertriebsmitarbeiter ?
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  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


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