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Neues für den Vermieter: Endrenovierung – eine ganz neue Möglichkeit?

Neues für den Vermieter: Endrenovierung – eine ganz neue Möglichkeit?

Seit dem der Bundesgerichtshof eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten der Mieter zum Thema Schönheitsreparaturen und Endrenovierungsverpflichtung erlassen hat, kommt jetzt auch mal der Vermieter zu seinem „Recht“. In einer ganz aktuellen Entscheidung vom 14.01.2009 (VIII ZR 71/08) musste die Frage geklärt werden, ob eine im Übergabeprotokoll ausgehandelte Vereinbarung zur Endrenovierungsverpflichtung auch bei unwirksamer Schön-heitsreparaturklausel bestehen kann und dem Vermieter einen Anspruch bei Beendigung des Mietvertrages gibt.

Der BGH hat zu Gunsten des Vermieters entschieden. Die individuelle Endrenovierungsverpflichtung wurde losgelöst von den Formularklauseln bewertet und für wirksam befunden. Auch eine Unwirksamkeit über den so genannten Summierungseffekt wurde verneint, weil die Abrede im Übergabeprotokoll erst nachträglich, also nach Abschluss des Mietvertrages, getroffen wurde, ohne den sonstigen Bestand an Rechten und Pflichten zu verändern.

Tipp für die Vermieter: Es lohnt sich, auch bei unwirksamen Klauseln Abreden bei der Woh-nungsübergabe im Protokoll niederzuschreiben, und zwar rechtssicher!

(Veröffentlicht in: Potsdam am Sonntag, Rechtsanwälte informieren, 08.03.2009)


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Stand: Juli 2026


Rechtsanwalt Peter Hesse studierte Rechtswissenschaften in Potsdam. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer des Standortes Potsdam.

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Persönliches

Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.

Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

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Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Peter Hesse ist überwiegend tätig in den Bereichen

  • Immobilienrecht - hier insbesondere Wohnungseigentumsrecht, (gewerbliches) Miet- und Maklerrecht
  • Arbeitsrecht
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  • Potsdamer Anwaltsverein e.V.
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  • Präsidiumsmitglied Ringerclub "RC Germania" Potsdam e.V.
  • Präsidiumsmitglied Ringerverband Brandenburg e.V.

Veröffentlichungen

Normen: § 535 BGB

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