Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Lebensmittelrecht

Im Mittelpunkt des Lebensmittelrechts steht zum einen die Gesundheit der Bevölkerung und zum anderen auch der Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten durch die Überprüfung von Qualitätsanforderungen.

Wegen der Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes und des europäischen Verbraucherschutzes wurden in der letzten Zeit zahlreiche hoheitliche Befugnisse der Bundesrepublik an die europäische Gemeinschaft abgegeben.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungnachweisen.