Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Entschädigungsrecht

Beim Entschädigungsrecht geht es im wesentlichen um den sozialen Ausgleich für Maßnahmen, die der Staat gegenüber den Bürgern vornimmt und für den Bürger eine so genannte Aufopferung darstellt.

Solche Ansprüche können beispielsweise dann entstehen, wenn der Staat in die Rechte des Bürgers eingreift, diese dadurch einen (finanziellen) Schaden erleiden und diesen grundsätzlich hinnehmen müssen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.