Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/BAföG

BAföG - dieser Begriff steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieser Begriff ist für jeden Schüler und für jeden Studenten geläufig. Das Gesetz regelt die staatliche Unterstützung der benannten Personen. Damit soll auch die Ausbildungsmöglichkeit für junge Leute gesichert werden, die sich anderenfalls keine gehobene Bildung leisten könnten.

Das BAföG hat natürlich auch seine Tücken, denn es geht um die finanzielle Unterstützung durch den Staat, was naturgemäß an gewisse Voraussetzungen gebunden ist, die von dem Antragsteller erfüllt werden müssen und gegebenenfalls nachzuweisen sind.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.