Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Versicherungsrecht-Allgemein



Die Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers
 
Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls
 
Schaden bei versicherter Überführung eines Pkws aus dem Ausland
 
Nachweis des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung, Teil 3
 
Gefahren beim Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt – Teil 02
 
Wenn der Chef Fehler macht: Directors and Officers Versicherung Teil 2
 
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Hausratversicherung: Nicht im Tresor: Bargeld muss nur bis 1.100 EUR ersetzt werden
 
Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson für Betreuung von Minderjährigen
 
Risikoausschlüsse bei der Feuerversicherung
 
Kfz-Kaskoversicherung: Glasbruchschaden beim Cabrio wird bei Verschleiß nicht erstattet
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise
 
Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung – Hinweise für den Vermieter – 1. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 03 - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen
 
Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen, Kinderbetreuung
 
Montagefehler: Installateur haftet für Pilzbefall bei Wasserschaden
 
Beiträge Krankenversicherung
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 02 - Erfüllung der Wartezeit
 
Kann der Hersteller einen Haftungsausschluss vereinbaren?
 
Die „Nebenkosten“ beim Unfall
 
Das Recht der GmbH Teil 5 Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
 
Gefahrtragung von Verkäufer und Käufer bei Transportschäden
 
BGH Urteil I ZR 115/12 vom 9. Oktober 2013
 
Regress der Feuerwehr
 
Das neue Familienrecht 2012 - Teil 3 - Versorgungsausgleich und Teil 4 - Familienverfahrensrecht
 
Impressum
 
Einführung in das Transportrecht
 
Die Incoterms
 
Prämienzahlung und Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 43 - Private Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 42 - Betriebsrente und Unfallversicherung
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 40 - Antrag auf erneute Überprüfung
 
Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten –Teil 18 – Treuhandmodell (CTA-Modell) und sonstige Formen der betrieblichen Altersvorsorge
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 39 - Berufung und Revision
 
Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten -Teil 17 - Verpfändung der Rückdeckungsversicherung
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 36 - Widerspruch
 
Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten –Teil 14 – Direktzusage, Pensionszusage und Unterstützungskassen
 
Der Bebauungsplan - Teil 03 - Wie liest man einen Bebauungsplan?
 
Keine Rückabwicklung von Jahre alten Versicherungsverträgen nach dem sogenannten Policenmodell wegen Europarechtswidrigkeit
 
Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten –Teil 15 – Gesetzlicher Insolvenzschutz von betrieblicher Altersvorsorge
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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Telefon: 0421-2241987-0