Rechtsinfos/Sportrecht/Sportrecht-Allgemein



Gemeinnützigkeitsrecht: Der Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG
 
Zuwendungen im Arbeitsverhältnis – Teil 02 – Übungsleiterfreibetrag
 
Vereinsrecht: So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 01 – Begriff des Sports und des Sportrechts
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 17 – Die Beendigung eines Sportverhältnisses
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 18 – Rechtsstellung von Sportlehrern bzw. Trainern aus arbeitsrechtlicher Sicht
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 19 – Spielervermittler und Spielerberater im Bereich Fußball
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 20 – Bezahlung des Spielerberaters, Voraussetzungen für den Spielerberaterberuf, Lizenz
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 21 – Sponsoring aus sportrechtlicher Sicht
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 22 – Motivation des Sponsorings, Sponsoring im rechtlichen Zusammenhang
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 23 – Steuerrechtliche Behandlung des Sponsorings beim Sponsor und Empfänger
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 24 – Steuerrechtliche Behandlung beim Empfänger (Verein), Umsatzsteuerliche Behandlung aus Sicht des Empfängers, Steuerrechtliche Besonderheiten des Sponsorings im Lizenzsport
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 25 – Rechtsverhältnis zwischen Sportveranstalter und Zuschauer
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 26 – Die Rechtsnatur des Vertrags zwischen Zuschauer und Veranstalter
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 27 – Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis zwischen Zuschauer und Veranstalter: Ausfall und Abbruch einer Sportveranstaltung
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 28 – Besuchsverbote bei Sportveranstaltungen
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 16 – Das Sportleistungsverhältnis zwischen Sportler und Verein/ Verband
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 15 – Sportrecht im wirtschaftlichen Zusammenhang
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 02 – Der Verfassungsstatus des Sports: Stellung im Grundgesetz
 
Sportrecht - Eine Einführung für Sportler und Vereine - Teil 03 - Schutz der Berufsausübungsfreiheit, der gemeinschaftlichen Sportausübung und der Autonomie des Sports im Grundgesetz
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 04 – Sportförderungsmaßnahmen; gesetzliche Grundlagen der einzelnen Sportsubventionen
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 05 – Polizei- und Sicherheitsmaßnahmen bei Selbstgefährdung der Sportler und bei Sportveranstaltungen
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 06 – Umwelt- und Nachbarschutzmaßnahmen
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 07 – Der Vereins- und Verbandsbegriff
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 08 – Abgrenzung zwischen Idealverein (e.V.) und Wirtschaftsunternehmen (AG, GmbH), Finanzierung
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 09 – Die „50+1“-Regelung im Profifußballsport
 
Sportrecht - Eine Einführung für Sportler und Vereine - Teil 10 - Der Verein in der Insolvenz
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 11 – Die Mitgliedschaft im Verein bzw. Verband: Arten, Rechte und Pflichten
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 12 – Durchsetzbarkeit von Ansprüchen eines Vereins gegenüber den einzelnen Mitgliedern
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 13 – Ordnungs- und Strafgewalt der Verbände und Vereinen
 
Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 14 – Beschränkungen und Schranken der Verbandsautonomie bzw. Vereinsautonomie durch Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Sportrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Kaiser ist seit etlichen Jahren im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt

  • Sportvereine
  • Amateursportler
  • Profisportler
  • Verbände
    und
  • Sponsoren

in allen Fragen des Sportrechts.  
 
Rechtsanwalt Michael Kaiser erstellt und prüft Verträge im Bereich Subventionen und Fördergelder, Sportlerberatungsverträge und Sponsorenvereinbarungen, Arbeitsverträge für Sportler und begleitet Transfervereinbarungen. 
Für Vereine gestaltet Rechtsanwalt Michael Kaiser Vereinssatzungen und berät in vereinsrechtlichen Angelegenheiten. 
Er vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. 
Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Michael Kaiser bereitet derzeit eine Buchveröffentlichung zum Sportrecht vor.

Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


Rechtsanwalt Kaiser  ist Dozent für Sportrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie..
Er bietet Vorträge und Seminare im Sportrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Sportvereine und Mindestlohn
  • Sponsoring für Sportler und Vereine
  • Transferrecht im Amateursport
  • Sportdisziplinarrecht
  • Spielerberatungsverträge aus Sicht der Berater und Sportler


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter: 
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28