Rechtsinfos/Prozessrecht/Erledigung

Der Begriff "Erledigung" steht immer im Zusammenhang mit der Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens. Durch die Erledigungserklärung wird durch einen Streitbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so dass das Gericht grundsätzlich nur noch über die Kosten zu entscheiden hätte. Oftmals ist die Erledigung jedoch streitig, so dass das Gericht dann noch entscheiden mus, ob tatsächlich die Erledigung eingetreten ist.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 

 

 




Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28