Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Insolvenzverfahren/Insolvenzverfahren-Allgemein



Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren
 
Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren - Teil II Aus- und Absonderungsrechte
 
Das neue Insolvenzrecht Teil II – Schriftform und Sicherungsmittel
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.3.2.: Sonstige Verfahrensanträge des Schuldners
 
Das neue Insolvenzrecht Teil I - Einleitung
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 03 - Hauptinsolvenzverfahren und Sekundärinsolvenzverfahren
 
Das neue Insolvenzrecht Teil VI - Klage gegen den Widerspruch des Schuldners zur Forderungsanmeldung (§ 184 InsO)
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 06 - Haftung und Insolvenzanfechtung
 
Das neue Insolvenzrecht Teil III - Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
 
Das neue Insolvenzrecht Teil V - Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO)
 
Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO)
 
Insolvenzplan auch für Verbraucher: Der Verbraucherinsolvenzplan
 
Restschuldbefreiung: Deliktsforderung aus Verstoß gegen § 266a StGB
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 1: Überblick über das Insolvenzverfahren
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 05 - Insolvenzantragsrecht und -pflicht
 
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 05 - Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe
 
Schuldner darf in Wohlverhaltensperiode Schenkungen und Lottogewinne ganz, Erbschaften zur Hälfte behalten
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 08 - Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 30 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 2
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 11 – Anfechtung von Darlehensrückzahlungen
 
Die Restschuldbefreiung des Selbstständigen in der Insolvenz - Risiko und Chance
 
Gefahren des Einzugsermächtigungsverfahrens bei Insolvenz des Schuldners Teil 2
 
Gefahren des Einzugsermächtigungsverfahren bei Insolvenz des Schuldners Teil 1
 
Lizenzrechte in der Insolvenz
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
 
Das Recht der AG Teil 6 Die Auflösung der AG
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 08 – Insolvenzantrag des Gläubigers
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 5: Das Insolvenzverfahren in England
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 3: Insolvenzfähigkeit
 
DIE PFÄNDUNG VON ARBEITSEINKOMMEN
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 06 - Haftungsprivilegien eines Erwerbs im Insolvenzverfahren
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 18 - Widerspruch des Arbeitnehmers
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 4 - Obliegenheiten - Herausgabe Erbanteil
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 2. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - Grundlagen
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 01 - Einführung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.2.3. Weitere steuerliche Aspekte - Die Investitionszulage
 
Verjährung - was ist das? Teil 3: Möglichkeiten, den Eintritt der Verjährung zu verhindern
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 10 – Gesellschafterbesicherte Drittdarlehen
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 08 – Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechtes
 
Das neue Pfändungsschutzkonto
 
 
e Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der vorl. Insolvenzverwalter/Treuhänder/Sachwalter
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 15 - Haftungsrisiken in der Insolvenz: Verbotene Zahlungen nach Eintritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
 
Unterhaltsberechtigung hinzuverdienender Ehepartner in der Insolvenz
 
Synopse zum ESUG mit Kurzkommentaren
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 13 - Fortbestand des Eigenkapitalersatzrechtes in Altfällen
 
Das Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 23 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 1
 
Abweisung der Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG gegen die Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH rechtskräftig
 
Kostenerstattung im Insolvenzverfahren
 
Eigenkapitalersatz von Darlehen inzwischen ausgeschiedener Gesellschafter
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 16 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 1
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Körperschaftssteuer
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 04 - Insolvenzfähigkeit der Gesellschaften
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 15 - Die Haftung der OHG-Gesellschafter
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Involvenzrecht Teil 2: Die Zuständigkeit der Gerichte
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 12 - Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern
 
Nachteil für Pensionszusagen durch das BilMoG - Gefahr durch Überschuldung Teil 2
 
Nachlassinsolvenz: Haftungsbeschränkung des Erben durch Erstellung eines Nachlass Inventarverzeichnis
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 4: Checkliste nach der Ankunft in England
 
Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil II Die Gründung
 
Restschuldbefreiung und Selbständigkeit - neues Risiko durch BGH-Urteil
 
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (3)
 
Lehman-Zertifikate tatsächlich und rechtlich keine sichere Geldanlage
 


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Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Managing Partnerin der Kanzlei Brennecke & Partner. Monika Dibbelt ist seit Jahren auf Insolvenzrecht spezialisiert und arbeitete mehrere Jahre bei einer renommierten Hamburger Insolvenzverwalterkanzlei. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät Geschäftsführer im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Sie begleitet bei der Sanierung und der rechtlichen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Unternehmen. Monika Dibbelt vertritt zudem Gesellschafter in allen Fragen ihrer Rechte und Pflichten bei insolvenzrechtlichen Situationen des Unternehmens.

 Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren und der Insolvenzanfechtung.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von natürlichen Personen: Das Beratungsspektrum von Monika Dibbelt umfasst hierbei die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis hin zur Begleitung und Beratung im eröffneten Insolvenzverfahren, Begleitung beim Thema Selbständigkeit in der Insolvenz und Beratung im Hinblick auf die begehrte Restschuldbefreiung sowie  die Vertretung bei Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Rechtsanwältin Dibbelt erstellt Liquiditätspläne, Fortführungsprognosen und Insolvenzpläne.

Ein besonderes Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat folgende Beiträge zum Insolvenzrecht veröffentlich:

  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013

Sie hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht mitveröffentlicht, so

  • Der Insolvenzplan für Unternehmer und Verbraucher, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  •  Regelinsolvenz, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 

Weitere Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht von Monika Dibbelt sind in Vorbereitung:

  • Selbständigkeit in der Insolvenz
  • Schutzschirm und Eigenverwaltung
  • Die Liquidation von Kapitalgesellschaften
  • Außergerichtliche Sanierung insolvenzanfechtungsfest gestalten
  • Insolvenzstrafrecht und Bankrottdelikte

Rechtsanwältin Dibbelt ist Mitglied des Norddeutschen Insolvenzforums e.V.

Sie Ist Dozentin u.a. für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  •  Insolvenzrecht und die Chance für Selbständige – Selbständigkeit in der Insolvenz
  •  Insolvenzrechtrechtliche Gefahren für die Berater von kriselnden Unternehmen
  •  Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Insolvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
  • Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
  • Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
  • Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
  • Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
  • Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
  • Lehrbeauftrager beim Bildungszentrum der Bundeswehr Mannheim
  • Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
  • Dozent bei Management Circle
  • Dozent bei Haub & Partner
  • Vortragsreferent bei IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
  • Vortragsreferent bei W.A.F. Betriebsrätefortbildung

Guido-Friedrich-Weiler ist als Interviewpartner für Fragen zur Sanierung in der Insolvenz stand er u.a. Zeitschriften wie der
Wirtschaftswoche, dem Finance Magazin oder dem Deutschlandfunk zur Verfügung.

Darüber hinaus schult er regelmäßig Mitarbeiter/innen von Insolvenzverwaltern sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen im Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler berät Gesellschafter und Geschäftsführer und begleitet Insolvenzplanverfahren von der Konzeption des Insolvenzplans bis zur Umsetzung. Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und ein betriebswirtschaftliches Studium ermöglichen es ihm, insbesondere Fragen zur Bilanzierung und Bewertung bei der Sanierung von Unternehmen zu durchdringen.

Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, zuletzt als Manager und Prokurist im Bereich Transaction Advisory Services, Corporate Restructuring und verfügt über Erfahrungen als sogenannter Grauverwalter. Beim OLG Köln ist Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler als Sachverständiger für insolvenzrechtliche Fragestellungen tätig. Er ist Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen, Köln.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0221-165377-85

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach ist seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig. Als Bankrechtlerin berät und verhandelt sie mit Darlehensgebern vorwiegend im Bereich der Umschuldung und Sanierung. Sie prüft Sicherheiten und Darlehensverträge von Banken und anderen Kapitalgebern auf deren Wirksamkeit und Reichweite, erstellt Sicherheitenspiegel zur Ermittlung freier Sicherheiten und begleitet Verhandlungen mit Banken für Vergleiche, Kreditverlängerungen oder Herabsetzungen von Darlehensraten. Sie prüft Darlehenskündigungen auf ihrer Wirksamkeit, Darlehensverträge auf Übersicherung sowie Ehegattendarlehen und Ehegattenbürgschaften auf Sittenwidrigkeit. Sie begutachtet Insolvenzanfechtungstatbestände und gestaltet Sicherungsverträge und Ratenzahlungsvereinbarungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anfechtungssicherheit.

Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat zu diesen Themen veröffentlicht:

  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-35-9
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-45-8
  • „Bankvertragsrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-32-8
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-27

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Insolvenzrecht und Bankrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Sicherheiten in Bankverträgen – Gestaltung und Grenzen
  • Umschuldung als Sanierungsinstrument
  • Bankstrategien für Mittelständler – welche Bank passt und wie man ihr begegnet
  • Absicherung von Familienangehörigen gegen Unternehmerrisiken
  • Leasing in der Insolvenz


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter: 
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28