Rechtsinfos/Immobilienrecht/Eigentumswohnung/Eigentumswohnung-Allgemein



Einführung ins Wohnungseigentum - 1. Teil: Die Grundbegriffe
 
Einführung ins Wohnungseigentum - 2. Teil: Begründung von Wohnungseigentum
 
Ferienwohnungsvermietung – Zulässiger Gebrauch des Wohnungseigentums? - Teil 1
 
Grenzen der Nutzung von Wohnungseigentum - 3. Beschränkung durch Vereinbarung
 
Die Nutzung des Wohnungseigentums
 
Einführung ins Wohnungseigentum - 3. Teil: Die Eigentümergemeinschaft
 
Die Gemeinschaftsordnung - Statut der Wohnungseigentümer: 1.Teil - Einleitung
 
Schäden am Sondereigentum: Was kann der Wohnungseigentümer tun?
 
Was ist seit dem 01.07.2007 neu im WEG - Ein Überblick
 
Der makelnde Hausverwalter - Gibt es immer Provision? 2. Teil
 
Grenzen der Nutzung von Wohnungseigentum - 2. Beschränkungen durch Gesetz
 
Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil
 
Der Mietpool - Einführung Teil 1
 
Die Mehrhausanlage - Einführung 1. Teil
 
Der Mietpool - Einführung Teil 2
 
Die Mehrhausanlage – Einführung 2. Teil
 
Das Sondernutzungsrecht - Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum
 
Die Grundzüge des WEG Verfahren - Teil 1
 
Das Wohngeldverfahren nach der FGG
 
Lasten und Kostentragungspflicht im WEG – 4.Teil: Haftung bei Wohnungseigentümerwechsel
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Immobilienrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser


Michael Kaiser beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Rechtsfragen des Immobilienrechts. Er prüft Immobilienkaufverträge, Grundstücksverträge, begleitet Bauvorhaben und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen.


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail:kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28