Rechtsinfos/Erbrecht/Erbrecht-Allgemein



Erbrecht für Unternehmer - Teil 25 - Maßnahmen nach dem Tod
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 25 - Maßnahmen nach dem Tod
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 25 - Maßnahmen nach dem Tod
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 25 - Maßnahmen nach dem Tod
 
Erbrecht: Zur Grundbuchberichtigung muss ein Erbschein vorgelegt werden
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 26 - Erbenhaftung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 26 - Erbenhaftung
 
Einführung ins Teil 6: Die Erbengemeinschaft - 2. Haftung der Erbengemeinschaft
 
Einführung ins Teil 6: Die Erbengemeinschaft - 1. Die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 05 - Gewillkürte Erbfolge
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 05 - Gewillkürte Erbfolge
 
Erbrecht des Fiskus
 
Ehegattentestament: Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 2. Aus der Erbenstellung resultierende Rechte
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 3. Arten der Haftung für Verbindlichkeiten
 
Europäisches Erbrecht – Teil 10 – Anwendbares Recht
 
Europäisches Erbrecht – Teil 17 – Planung des eigenen Nachlasses
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 16 - Pflichtteilsergänzung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 19 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 19 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 19 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 16 - Pflichtteilsergänzung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 16 - Pflichtteilsergänzung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 19 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 16 - Pflichtteilsergänzung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 16 - Pflichtteilsergänzung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1.3. Kinder im Scheidungsfall
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 17 - Entziehungsgründe
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 17 - Entziehungsgründe
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 17 - Entziehungsgründe
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 17 - Entziehungsgründe
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 17 - Entziehungsgründe
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 17 - Entziehungsgründe
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 3.2. Grenzen der Testierfreiheit
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 27 - Dürftigkeitseinrede
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 1. Vom Erblasser übertragene Rechte
 
Erbrecht: Der Sohn der Alleinerbin darf nicht an einem Nottestament mitwirken
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 3.1. Die Testamentsauslegung
 
Europäisches Erbrecht – Teil 07 – Nachlassspaltungen
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 7. Ersatzerben und Vermächtnisnehmer
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 3. Die Testierfreiheit
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 20 - Nachfolge eines GbR-Gesellschafters
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 20 - Nachfolge eines GbR-Gesellschafters
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 20 - Nachfolge eines GbR-Gesellschafters
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 01 – der Erwerb von Todes wegen
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 22 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 22 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 22 - Steuern
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 18 - Haftung der Erben
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 18 - Haftung der Erben
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 21 - Grundsatz des Nichteintritts
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 21 - Grundsatz des Nichteintritts
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 2. Testament und Erbvertrag
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 4. Der Alleinerbe
 
Europäisches Erbrecht – Teil 02 – Vereinheitlichung
 
Erbrecht: Drei-Zeugen-Testament setzt akute Todesgefahr voraus
 
Europäisches Erbrecht – Teil 11 – Die Vor- und Nacherbfolge
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 6. Vor- und Nacherben und Berliner Testament
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 5. Nachlassinsolvenz
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 03 - Besonderheiten I
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 7. Erbrecht des Staates und Dreißigster
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 01 - Was ist Erbrecht ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 4. Erbenhaftung und Haftungsbeschränkung
 
Europäisches Erbrecht – Teil 08 – Ausnahme Nachlasseinheit
 
Europäisches Erbrecht – Teil 15 – Das europäische Nachlasszeugnis
 
Europäisches Erbrecht – Teil 12 – Formungültigkeit von Testamenten
 
Europäisches Erbrecht – Teil 13 – Formgültigkeit eines Testaments
 
Europäisches Erbrecht – Teil 14 – Formgültigkeit eines Erbvertrags
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 23 - Gesellschaftsvertragliche Klauseln
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 23 - Gesellschaftsvertragliche Klauseln
 
Europäisches Erbrecht – Teil 01 – Kollisionsrecht
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich
 
Europäisches Erbrecht – Teil 09 – Zuständigkeit
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - Einführung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5. 2. Gütergemeinschaft der Ehegatten
 
Europäisches Erbrecht – Teil 18 – Hilfreiche Links
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 15 Welches Recht gilt bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug ?
 
Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge – 5. Ehegatten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 1. Der Erblasser
 
Aufgebotsverfahren: Keine Wiedereinsetzung bei verspäteter Forderungsanmeldung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5.5. Gültigkeit der Ehe
 
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 2. Eltern und Geschwister
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 4. Erben 4. und 5. Ordnung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5. 3. Gütertrennung und Voraus der Ehegatten
 
Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1. Kinder und Enkel
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 28 - Nachfolge in geerbten Unternehmen
 
Europäisches Erbrecht – Teil 06 – Rechtswahl durch Erblasser
 
Europäisches Erbrecht – Teil 05 – Kollisionsrecht
 
Europäisches Erbrecht – Teil 04 – Anwendungsbereich
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 3. Großeltern und deren Abkömmlinge
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 6. Eingetragene Lebenspartnerschaft
 
Besondere erbrechtliche Regelungen im landwirtschaftlichen Bereich - Altenteil
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1.1. Eheliche und nichteheliche Kinder
 
Einführung ins Urheberrecht - 15 - Das Urheberrecht im Rechtsverkehr
 
Das Bankgeheimnis: Teil 3 Grenzen des Bankgeheimnisses im Zivilrecht anhand einiger Beispiele
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 08 - Ermittlung der Steuer: persönliche Freibeträge
 
Das Recht der OHG Teil 4 Änderungen im Gesellschafterbestand
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 06 - Ermittlung der Steuer: Steuerklassen
 
Europäisches Erbrecht – Teil 03 – Umgang mit ROM IV
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 03 – die Steuerpflicht
 
Pflegeaufwand, Anfahr und Besorgungskosten für ältere Personen: Schriftliche Regelung zur Erstattung aus dem Nachlass erforderlich
 
Beerdigung: „Falsche Tochter“ kann sich nicht vom Vertrag lösen
 
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Pflegefreibetrag ist trotz Unterhaltspflicht zu gewähren
 
Allg. Gemeinnützigkeitsrecht – Teil 11 – Stiftungsvermögen
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
Steuererklärung: Betreutes Wohnen wegen Demenz als außergewöhnliche Belastung
 
Genossenschaft (eG) - eine Einführung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 10 – Tipps zum Steuern sparen II
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 10-3 Anfechtung
 
Der Übergabevertrag
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 09 - Der Härteausgleich
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 02 – Schenkung unter Lebenden
 
Steuerrechtliche Organschaft – Teil 12 – Nachteile durch Vorsteuerberichtigung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 10 - Tipps zum Steuern sparen I
 
Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil IV Die Mitgliedschaft
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 1 - Beginn und Dauer
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 15 – Tipps zum Steuern sparen VI
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 25 – Steuerfreier Zugewinn
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 23 - Steuerersparnisse durch Lebensversicherungen
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 22 – günstige Steuerklasse und Kettenschenkung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 21 - Schenken der Schenkungssteuer
 
Einführung ins Erbrecht – Übersicht
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 21 – Tipps zum Ausnutzen der Freibeträge
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 20 – Ausnutzen der Freibeträge
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 19 – mittelbare Grundstücksschenkung (Fortführung)
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 18 – mittelbare Grundstücksschenkung (Fortführung)
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 17 – mittelbare Grundstücksschenkung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 16 – Übertragung von Grundstücken
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 32 – Der Verschonungsabschlag
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 1.2. Adoptierte Kinder und Stiefkinder
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 01 - Einführung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 14 – Tipps zum Steuern sparen V
 
Aufhebungsvertrag - Teil 17 - Folgen bei Nichtauszahlung der Abfindung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 04 - die Bewertung des Vermögens - Grundstücke
 
Aufhebungsvertrag - Teil 19 - Einvernehmliche Freistellung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 10 - Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Vermächtnis
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 15 - Pflegeleistung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 14 - Pflichtteilsrestanspruch
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 13 - Besonderheiten Ehegatten
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 12 - Pflichtteilsrecht
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 11 - Ausschluss sowie Begrenzung der Erbfolge
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 09 - Widerruf und Anfechtung
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 08 - Erbvertrag
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 07 - Verfügungen von Todes wegen
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 06 - Vor- und Nacherbe, Unsicherheiten
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 04 - Besonderheiten II
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 02 - Gesetzliche Erbfolge
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 13 – Tipps zum Steuern sparen IV
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Erbrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach berät bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen insbesondere aus bankrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Im Todesfall können viele bankrechtliche Bereiche betroffen sein: Kreditverhältnisse des Erblassers, das auf den Enkel angelegte Sparbuch, Auflösung von Depots, das Bankschließfach, Bankvollmachten zugunsten Dritter oder Belastungen des Kontos.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach berät und vertritt Erben gegenüber Banken, wenn es um die Legitimation, Auskünfte, Rechnungslegung oder Verfügungen wegen des geerbten Bankvermögens geht. Sie gestaltet mit dem Erblasser Verfügungen von Todes wegen gerade in Bezug auf vorhandenes Bankvermögen oder Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach kann den Bezug zum Steuerrecht herstellen, um nicht nur das Bankvermögen steuerrechtlich optimiert durch Schenkungen oder Erbschaften zu übertragen.

Sie berät und vertritt Erben bei der Frage, ob sie wegen dem Erbe der Erbschaftssteuer unterliegen oder steuerbefreit sind, welche Freibeträge Anwendung finden, in welche Steuerklasse die Erben fallen, bei der Bewertung des geerbten Vermögens und bei der Erbschaftssteuererklärung ebenso im Zuge von Schenkungen.

Wenn Erben vom Finanzamt auf Zahlung rückständiger Steuern des Erblassers in Anspruch genommen werden, wegen Übertragungen im Rahmen der Erbauseinandersetzung Einkommenssteuern zu bezahlen oder die Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen von geerbten Grundstücken oder Gewerbebetrieben zu versteuern, berät Rechtsanwältin Carola Ritterbach die Erben und vertritt sie vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten.

Carola Ritterbach hat hierzu veröffentlich: 

  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Das Bankvermögen im Erbfall
  • Steuerhaftung der Erben
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschulden – Grundbuchbelastungen im Erbschaftssteuerrecht
  • Das Unternehmen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer   


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter: 
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28