Rechtsinfos/Baurecht/öffentliches Baurecht/öffentliches Baurecht-Allgemein



Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Erschließungsanlagen vom privaten Bauträger auf die Kommune
 
Rechtsbehelf gegen Bebauungsplan - aber richtig
 
Baugenehmigung – Teil 13 – Ausnahmen und Befreiungen
 
Baugenehmigung – Teil 12 – Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
 
Antragsfrist nach § 47 II VwGO
 
Grundstücks Erwerbsbeschränkungen in Polen (Teil. III)
 
Projektentwicklung: Muss der Architekt das Realisierungsrisiko übernehmen?
 
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden in Kraft getreten - Novelle des Baugesetzbuches
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Verteilung der Überschüsse nach Rangklassen: 2. Teil
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen
 
Belehrungspflicht des Notars über Sicherung von Vorleistungen für Erschließungskosten beim Bauträgervertrag
 
Honoraranspruch des Architekten bei Verwendung von Planungsergebnissen
 
Baugenehmigung – Teil 14 – Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb
 
Architekt kann Bauhandwerkersicherung fordern
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:

Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186