Rechtsinfos/Bankrecht/Kapitalanlagerecht/Kapitalanlagerecht-Allgemein



Private Equity – Überblick über die Beteiligungsformen
 
Kick-Back Aufklärung bei freien Anlageberatern
 
Was sind Immobilienfonds?
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 3: Chancen und Risiken von Internet-Emissionen
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Emission von Wertpapieren, Teil 2
 
Einführung in die MiFID (Die Europäische Finanzmarktrichtlinie)
 
Lehman-Brothers: Geld zurück von der Bank?
 
Derivate – die schillernden Finanzinstrumente
 
Neues Recht für Kapitalanleger - Protokollpflicht bei der Anlageberatung
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Einführung in die MiFID
 
Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch Tochterunternehmen einer Sparkasse
 
Small Placement als alternative Finanzierung
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil II
 
Kapitalersatz bei GmbH und GmbH & Co KG mit Steuerfolgen
 
„Compliance“ – braucht mein Unternehmen so etwas ??
 
Der Firmenverkauf als Königsweg der Unternehmensnachfolge
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil I
 
Aktiengesellschaft (AG) - Eine Einführung
 
BGH Urteil BGH, Urteil vom 13. September 2004
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 3
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Aufklärungspflicht einer Bank zu Branchenkritik bei Finanzanlageberatung
 
EIGENKAPITALERSATZ / EIGENKAPITALERSETZENDE GESELLSCHAFTERLEISTUNGEN - EINE EINFÜHRUNG
 
Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG – Teil 01 - Einführung
 
Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG
 
Besteuerung von Finanzinnovationen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG)
 
Die Kleine AG als Rechtsform für die Unternehmensnachfolge - Teil II
 
Die Informationspflicht der Bank IV – Anlagevermittlung und Anlageberatung
 
Marken, Lizenzen und Rechte - immaterielle Wirtschaftsgüter bilanzieren und finanzieren: Teil 2
 
SOX Sarbanes Oxley Act
 
Kreditverkauf durch Banken
 
Vergütungserwartung - Überstunden
 
Ist die „kleine AG“ wirklich schon zu groß?
 
Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)
 
Bankenhaftung für fehlerhafte Beratung eines konservativen Anlegers
 
Mögliche Varianten der familienexternen Nachfolgeregelung
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 33 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 3
 
Musterklagen für Kapitalanleger zukünftig zulässig - Gesetz tritt zum 01.11.2005 in Kraft
 
Begrenzung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) ab 01.01.2008
 
Lebensversicherung – Die wichtigsten Formen, Teil 2
 
Vermittler von kreditifinanzierten Lebensversicherungen im Visier: Drohen weitere Streitverkündungen von CMI?
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 27 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 5
 
Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verwirklicht nicht den Tatbestand der Untreue, wenn Kapitalanleger Geldbeträge eigenständig auf ein Treuhänderkonto überwiesen haben.
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Stiftung
 
Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister als REIT AG
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
Das Sonderziehungsrecht (SZR) - Eine Einführung
 
Entwurf Jahressteuergesetz 2007: Weitere Steueränderungen in Sicht
 
Die Registrierung (Gründung und Eintragung) von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation
 
Bodenreformland - Späte Genugtuung?
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 06 – Operating-Leasing
 
Whistleblowing oder Meldepflichten für Fehlverhalten von Arbeitnehmern - Teil 3 Der Vergleich zum US-amerikanischen Recht
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil IV: Schutzbereich des § 851 d ZPO - Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 07 – Grundsätzliches zum Eigenkapitalersatzrecht
 
Von der Steuerbuchführung zur Steuerungsbuchführung
 
Von der „Steuerbuchführung“ hin zur „Steuerungsbuchführung“
 
Von der Steuerbuchführung zur Steuerungsbuchführung
 
Die Haftung des Geschäftsführers vor und in der Insolvenz
 
Factoring - eine Einführung, Teil II
 
Darlehen: Die Errechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
 
Das Recht der GmbH Teil 5 Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
 
BGH Beschluss VII ZB 27/05 vom 5. Juli 2005
 
Marken, Lizenzen und Rechte - immaterielle Wirtschaftsgüter bilanzieren und finanzieren: Teil 1
 
Börsenverein des deutschen Buchhandels
 
Eigenkapitalersatz von Darlehen inzwischen ausgeschiedener Gesellschafter
 
Das Bankgeheimnis: Teil 4 Wirkungen von Forderungsabtretungen
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited
 
Die Pflichten des Handelsvertreters ein Überblick Teil 1 Allgemeines
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil II: Schutzbereich des § 851 c ZPO - Altersrenten
 
GmbH-Reform: Haftungsfallen für Gesellschafter und Geschäftsführer
 
Insolvenzvermeidung - was man zur Vermeidung einer Insolvenz tun kann
 
FINANZIERUNGSLEASING UND OPERATINGLEASING - EINE EINFÜHRUNG
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 13 - Fortbestand des Eigenkapitalersatzrechtes in Altfällen
 
Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel
 
Lehman-Zertifikate tatsächlich und rechtlich keine sichere Geldanlage
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0