Rechtliche Risiken beim Unternehmenskauf – Teil 01 - Einleitung

Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen

Dieses Buch widmet sich den wichtigsten rechtlichen Problemen beim Kauf oder Verkauf von mittelständischen Unternehmen. Ein Unternehmenskauf tangiert eine Vielzahl von Rechtsmaterien, so dass es bei einem Erwerb eines Unternehmens dringend empfiehlt, sich hierbei von spezialisierten Rechtsanwälten beraten zu lassen.

Schätzungen gehen davon aus, dass jede zweite Unternehmensfusion misslingt.1 Die Hauptursache liegt darin, dass die Organisationsstrukturen und die Kultur der fusionierenden Unternehmen zu unterschiedlich waren und daher eine Integration der Unternehmen nicht zum Erfolg führte.
Schätzungen gehen davon aus, dass ein Drittel aller Unternehmenszusammenschlüsse zum Typ „Poker“ gehören und keinen Erfolg zeitigen.2 Darunter ist zum Beispiel die Fusion von BMW und Rover im Jahre 1994. Nach dem Zusammenschluss gab es einige Fehlentscheidungen des Managements, wie etwa die komplette Produktpalette von Rover zu erhalten. Aufgrund der schlechten Planung wurden erst fünf Jahre nach der Übernahme die Sanierung von Rover eingeleitet. Das führt letzten Endes zu einem Verlust von 6 Milliarden EUR, bis BMW sein erworbenes Tochterunternehmen Rover wieder abstieß. Dieses Beispiel zeigt, dass einer erfolgreichen Unternehmensübernahme langfristige Planungen mit einem frühzeitig erstellen Integrations- und gegebenenfalls Sanierungskonzept vorausgehen müssen.

Daneben müssen bei einem Unternehmenskauf die rechtlichen Aspekte beachtet werden.
Durch eine durchdachte Übernahmestrategie lassen sich – etwa im Bereich des Arbeitsrechts – erhebliche rechtliche Risiken ausschalten. Beispielsweise ist darauf zu achten, dass ein ordnungsgemäßes Unterrichtungsschreiben an die Arbeitnehmern ergeht. Wird das Unterrichtungsschreiben nicht korrekt abgefasst, können die Arbeitnehmer auch noch nach Jahren dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen und eine Beschäftigung beim alten Arbeitgeber verlangen.
Weiter ist beispielsweise darauf zu achten, wann Kündigungen ausgesprochen werden dürfen und welche Sonderregeln bestehen, etwa bei einer sanierenden Kündigung.

Das wichtigste Instrument zur Vermeidung rechtlicher Risiken bei Unternehmensverkäufen ist das Vertragswerk. Bereits in den Vertragsverhandlungen wird sich schnell zeigen, ob eine Übernahme mittel- und langfristig Sinn macht und ob sich nachhaltige Synergieeffekte herstellen lassen. Im Zuge der Privatautonomie kann in dem Übernahmevertrag alles geregelt werden. Es empfiehlt sich, dieses Instrument ausgiebig zu nutzen und vor allem auch Zeitpläne für die einzelnen Schritte der Fusion aufzustellen. So kann das wirtschaftliche Risiko für beide Seiten kalkulierbarer werden.

Weiter ist es unabdingbar, das zu erwerbende Unternehmen im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung ausgiebig zu prüfen.

Ferner sind auch die Vorgaben der Kartellbehörden zu beachten. Eine Fusion oder ein Aufkauf eines Unternehmens darf nicht gegen die Zusammenschluss- oder Fusionskontrolle verstoßen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Kartellbehörden den Zusammenschluss untersagen und die Fusion nicht stattfinden kann. Die gesamten Rechtsberatungskosten und die Kosten für eine Due Diligence, die sich auch auf technische Sachverhalte erstreckt, wären dann als frustrierte Aufwendungen zu verbuchen. Deshalb muss bereits im Vorfeld und besonders gründlich geprüft werden, ob etwaige kartellrechtliche Vorgaben einer Fusion entgegenstehen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Der Unternehmenskauf – Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: September 2014


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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