RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 3: Was ist bei der Wahl des Wohnortes zu beachten

4. Was ist bei der Wahl des Wohnortes zu beachten?

Bei der Wahl des Wohnortes in England sind einige Punkte zu beachten, unter anderem

  • die Verkehrsanbindung z.B. Fähre oder Flughafennähe, 
  • die Arbeitsmöglichkeiten, 
  • die angemessene Miete.

Unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit und des Mietspiegels ist eine Wohnung in der Provinz vorzugswürdig. Je näher man an die verschiedenen Zentren, Flughafen (London, Manchester usw.) kommt, desto höher sind die Mietzinsen. Mit Wochenmieten von über 1.000 Pfund zzgl. Nebenkosten in einer annehmbaren Wohngegend für eine einfache Doppelhausreihenwohnung ist London Spitzenreiter. Maßgebend für die Höhe der Miete sind die Anzahl der Schlafzimmer. Für ein einfaches Zimmer mit Bad und Küchenbenutzung inklusive Internetzugang und Nebenkosten können in London und Umgebung 450 Pfund wöchentlich anfallen. Der Dienstleister berät Sie bei der Wahl preiswürdiger Wohnorte.

5. Gibt es günstige Wohnmöglichkeiten?

Eine günstige Wohnmöglichkeit stellen die sogenannten „Innenzimmer" dar. Hierbei handelt es sich um einen mit Gipskarton umschlossenen Treppenaufgang mit Beleuchtung. Darunter kann durchaus ein Bett gestellt werden. Das ist sicher nicht jedermanns Geschmack, kann die Mietkosten aber drastisch senken.
Es ist in England nicht ungewöhnlich, dass Mieter Möbel (ein Bett oder einen Schrank) für den Nachmieter hinterlassen. In Hinblick auf Aufwendungen für die Ausstattung einer Wohnung kann eine bereits möblierte Wohnung den Einstieg erleichtern.

Der Dienstleister berät Sie, wie in England günstige Wohnmöglichkeiten zu finden sind und welche Dokumente benötigt werden.

Wohnungen können entgeltlich über Makler oder günstiger über private Quellen gefunden werden. Makler erwarten von Ihnen bestimmte Dokumente, andernfalls werden sie Sie nicht bedienen.
Anders als in Deutschland ist die Maklercourtage nicht immer von der gezahlten Miete abhängig. Der Dienstleister kennt die üblichen Maklergebühren und kann Sie beraten, wie man einen günstigeren Makler findet.

6. Wie sind die Vermieter?

Der Vermieter heißt im Englischen „Landlord“. Im Vergleich zu Deutschland wird ein Mietverhältnis weniger professionell gemanagt. Es werden beispielweise keine Quittungen für die bereits gezahlten Mieten bzw. entrichtete Kaution ausgestellt. Deshalb kommt es auf folgende Kriterien an: 

  • Ist der Vermieter privater oder gewerblicher Vermieter (Steuernummer)? 
  • Übernimmt er die Nebenkosten und Council Tax oder ist der Mieter dafür verantwortlich? 
  • Wie ist der Mietvertrag gestaltet? Handgeschrieben oder maschinenerstellt? 
  • Was ist in der Miete ergänzend enthalten oder muss selbst getragen werden (Fernsehgebühren etc)? 
  • Wird eine vernünftige Übergabe der Mietsache stattfinden?

Der Dienstleister berät Sie bei der Auswahl geeigneter Vermieter und berät Sie hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekten der zu führenden Verhandlungen.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: September 2010


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke berät und vertritt seit vielen Jahren bei Rechtsfragen rund um das Gewerbemietrecht. Er prüft Mietverträge, begleitet Mietverhandlungen und vertritt bei Streitigkeiten um Kündigungen von Gewerbemietverhältnissen.

 

Rechtsanwalt Harald Brennecke bearbeitet im Gewerbemietrecht folgende Themen:

 

    Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, insbesondere in Bezug auf die Themen

    Parteispezifische Bedürfnisse

    Verlängerungsoptionen und Kündigungsmöglichkeiten

    Untermietklausel und Nachmietersuche

    Mietpreisindex

    Wirtschaftlichkeitsfaktoren (z.B. Publikumsverkehr, Kaufkraft, Branchenmix, Gemeinschaftswerbung, Konkurrenzschutz)

    Sicherheiten (Bürgschaft, Kaution, Vermieterpfandrecht)

    Wettbewerbsklauseln und vertragsimmanenter Konkurrenzschutz

    Fertigstellungsverpflichtungen, Umbaupflichten und Rückbauverpflichtungen,

    (Vorzeitige) Beendigung von Gewerbemietverhältnissen, z.B.  aufgrund von Schriftformverstößen durch mündliche Nachtragsvereinbarungen

    Aufhebungsverträge

    Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache

    Schönheitsreparaturen

    Schadensersatz bei Verletzung von Wettbewerbsschutz oder Konkurrenzverbot

    behördliche Genehmigungen, Konzessionen und Zulassungserfordernisse

 

Da Gewerbemietverträge häufig sehr langfristig ausgelegt sind, ist ihr wirtschaftlicher Umfang immens. Ein 10-jähriger Gewerbemietvertrag mit einer Monatsmiete von 2000 € hat eine Gesamtvolumen von 240.000.- €. Bei derartigen Vertragsvolumen ist die Prüfung des Vertragsentwurfs und eine rechtssichere und zukunftssichere Gestaltung des Gewerbemietvertrages für beide Seiten von existenzieller Bedeutung. Rechtsanwalt Harald Brennecke prüft und gestaltet Gewerbemietverträge auf Zeithonorarbasis, was in Anbetracht der Mietvolumina meist deutlich günstiger ist als eine Abrechnung nach RVG.

 

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