Lebensversicherung Änderungen während der Vertrahslaufzeit

Lebensversicherung - Änderungen während der Vertragslaufzeit

Da Lebensversicherungsverträge oft eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, treten immer wieder Veränderungen in den Lebensverhältnissen des Versicherungsnehmers auf, die einer Änderung des Lebensversicherungsvertrages bedürfen.

1. Der Versicherungsnehmer hat nach § 174 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) selbst die Möglichkeit, dass die Versicherung für den Schluss des laufenden Versicherungsjahres in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die vereinbarte Mindestversicherungssumme erreicht wurde. Diese berechnet sich nach höchst komplizierten versicherungsmathematischen Regeln. Ist die Mindestversicherungssumme nicht erreicht worden, hat der Versicherer lediglich den Rückkaufswert zu erstatten, § 174 Abs. 1 S. 2 VVG. Dies ist für den Versicherungsnehmer regelmäßig mit finanziellen Einbußen verbunden. Beabsichtigt der Versicherungsnehmer später seine Prämienzahlungen wieder aufzunehmen, muss unbedingt beachtet werden, dass es sich hierbei um ein neues Antragsverfahren handelt. Dies ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung des Versicherers verbunden. Durch die Fortführung der Prämienzahlung kommt quasi ein neuer Versicherungsvertrag zustande.

2. Gerät der Versicherungsnehmer infolge von Scheidung, Arbeitslosigkeit, etc. in eine finanzielle Schieflage, besteht des weiteren die Möglichkeit, die Prämien für einen gewissen Zeitraum zu stunden. Hierfür ist nach § 7 Abs. 5 ALB mit dem Versicherer zuvor eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

3. In vielen Versicherungsverträgen sind zugunsten des Versicherungsnehmers sog. Optionen enthalten, die es dem Versicherungsnehmer bei bestimmten Ereignissen erlauben, die Prämie ohne eine erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Hierunter fallen regelmäßig der Eintritt in die Selbständigkeit, die Eingehung einer Ehe oder ein Hauskauf.

4. Aufgrund der langen Vertragslaufzeit besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung die Prämien nach einem vorher vereinbarten Steigerungssatz anzupassen. Damit soll die Geldentwertung (Inflationsausgleich) aufgefangen werden und die vertraglich vereinbarte Leistung wird angepasst (sog. Dynamik). Umgekehrt hat der Versicherungsnehmer aber auch die Möglichkeit, die Dynamik wieder aufzuheben.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: November 2006


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 

Normen: § 174 VVG, § 7 ALB

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVersicherungsgeschäftVersicherungsvertrag
RechtsinfosVersicherungsrechtVersicherungsgeschäftVersicherungsmakler
RechtsinfosVersicherungsrechtReiseversicherung
RechtsinfosFamilienrecht