Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings – Teil 40 – Abmahnung


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


10.2.3.2. Abmahnung

Gemäß § 543 Abs. 3 BGB muss der Leasinggeber den Leasingnehmer vor einer außerordentlichen Kündigung abmahnen. Dieses gilt nach § 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB nicht, wenn die Mahnung keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.
Die Mahnung ist eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, der ausdrücklich entnommen werden muss, dass der Gläubiger seine geschuldete Leistung erbringen soll.

Beispiel:

Der Leasingnehmer LN zahlt die fälligen Leasingraten an den Leasinggeber LG nicht. Deshalb schickt LG LN einen Brief mit dem Betreff „Mahnung“, in dem er LN eindeutig zur Zahlung der fälligen Leasingraten für den Monat März 2013 in Höhe von 150 Euro auf das im Schreiben angegebene Konto auffordert. LG hat LN durch diesen Brief in der notwendigen Weise gemahnt.

Beispiel:

Leasingnehmer LN hat bei Leasingeber LG einen Pkw geleast. LG erfährt, dass LN betrunken mit dem geleasten Pkw gefahren ist. Da er den PKW gerne nach Ablauf des Leasingvertrages weiter verwerten möchte, ist er wenig erfreut über die - durch die Trunkenheitsfahrt - entstandenen Risiken. Deshalb fordert LG den Leasingnehmer LN schriftlich und ausdrücklich - unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen - auf, den Pkw nicht mehr unter Einfluss von Alkohol zu fahren. Dieses Schreiben stellt die für eine außerordentliche Kündigung erforderliche Abmahnung dar. Falls LN weiterhin betrunken mit dem Pkw fahren sollte, könnte LG den Leasingvertrag außerordentlich kündigen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Carola Ritterbach
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Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


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Telefon: 0721-20396-28


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