Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings – Teil 24 – Verjährung und Sittenwidrigkeit der Leasingraten


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


8.3.1.2. Verjährung der Leasingraten

Der Anspruch auf Zahlung der Leasingraten verjährt gemäß § 195 BGB nach drei Jahren.

Beispiel:

Aufgrund des Leasingvertrags zwischen LN als Leasingnehmer und der Leasinggesellschaft LG über einem Möbelstück stehen LG die vereinbarten Leasingraten zu. LN ist jedoch momentan nicht gewillt diese zu zahlen, da er sich bereits neue Möbelstücke aussucht.
Der Anspruch auf die erste Leasingrate entsteht im Jahr 2012 mit der Einräumung der Nutzung an dem Möbelstück. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit Ende des Jahres 2012, also mit Ablauf des 31.12.2012. Diese endet nach § 195 BGB drei Jahre später, mit Ablauf des 31.12.2015. Das heißt, bis dahin muss LG seinen Anspruch auf Zahlung geltend gemacht haben.

8.3.1.3. Sittenwidrigkeit von Leasingraten

Überhöhte Leasingraten können sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB sein. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die Guten Sitten verstößt, ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und eine verwerfliche Gesinnung vorliegt. Das auffällige Missverhältnis und die verwerfliche Gesinnung muss der Leasingnehmer beweisen. Ist der Leasingnehmer hingegen ein Verbraucher nach § 13 BGB wird die verwerfliche Gesinnung des Leasinggebers vermutet (Fußnote).
Ein auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn die Leasingraten doppelt so hoch sind, wie die üblichen Leasingraten.

Beispiel:

LN ist Leasingnehmer und Verbraucher und least bei der Leasinggesellschaft LG einen Pkw. Bei einem anderen Leasinggeber hätte er hierfür 100 Euro im Monat an Leasingraten gezahlt. Bei LG zahlt er 250 Euro im Monat.
Hinsichtlich der Leasingraten liegt ein auffälliges Missverhältnis vor. Da LN Verbraucher ist, wird die verwerfliche Gesinnung von LG auch vermutet. Der Leasingvertrag verstößt deshalb gegen § 138 BGB und ist nichtig.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnote im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Oktober 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
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Telefon: 0721-20396-28


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