Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 15 – Einbeziehung gegenüber einem Unternehmer


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist



7.3.6.2. Einbeziehung gegenüber einem Unternehmer

Die Einbeziehung der AGB nach § 305 Abs. 2 BGB gilt nicht im unternehmerischen Rechtsverkehr. Dies folgt aus § 310 Abs. 1 BGB.
Dennoch müssen die AGB auch bei einem Rechtsgeschäft zwischen Unternehmern wirksam einbezogen werden. Allerdings ist in diesem Fall ausreichend, dass der Verwender der AGB den Vertragspartner auf die AGB aufmerksam macht. Dies kann entweder ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Der Unternehmer als Leasingnehmer muss sich nach den AGB erkundigen.

Problematisch sind die Fälle, in denen sowohl der Leasinggeber als auch der Leasingnehmer AGB verwenden und sich diese widersprechen.
In diesem Fall werden die sich widersprechenden Klauseln auf beiden Seiten unwirksam und an deren Stelle tritt das dispositive Gesetzesrecht (Fußnote).

Beispiel:

Die AGB der Leasinggesellschaft LG sehen vor, dass die Leasingraten am Anfang des Monats gezahlt werden; die AGB des Bauunternehmers LN hingegen sehen eine Zahlung am Ende des Monats vor. In diesem Zusammenhang besteht daher keine Übereinstimmung. Nach dem Rechtsgedanken des § 306 Abs. 2 BGB findet weder die AGB-Klausel von LG noch die des LN Anwendung. Somit gilt das dispositive Gesetzesrecht, wonach LN die Leasingraten spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zahlen muss.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnote im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juni 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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