Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 13 – Beweislast


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


7.3.5. Beweislast

Grundsätzlich gilt im Zivilprozess die Regel, dass derjenige, der sich auf etwas beruft, dies beweisen muss.

Nach diesem Grundsatz trägt die Partei, die sich auf eine Klausel oder deren Unwirksamkeit beruft die Beweislast.
Ein Anschein für das Vorliegen von AGB besteht, wenn die Klauseln in einem Formularvertrag enthalten oder wenn die Klauseln auf der Rückseite des Leasingvertrags abgedruckt sind (Fußnote). Diese beiden Vermutungen bestehen, da nach der allgemeinen Lebenserfahrung anzunehmen ist, dass der Leasinggeber die AGB nicht nur für den einzelnen Leasingvertrag entworfen hat, sondern eine weitere Verwendung beabsichtigt (Fußnote). Sofern ein Zivilgericht festgestellt hat, dass AGB vorliegen, muss gegebenenfalls dargelegt werden, dass diese durch eine Individualabrede abgedungen wurden, wenn sich einer der Vertragsparteien darauf beruft, dass keine AGB vorliegen (Fußnote).
Eine Abänderung der AGB im Leasingvertrag spricht nach dem ersten Anschein dafür, dass eine Individualabrede und daher keine AGB vorliegen (Fußnote).

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnoten im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Mai 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen. 

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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