Gründung einer Repräsentanz (?????????????????) in der Russischen Föderation.

Die Repräsentanz in Russland

Mit Zustimmung der zuständigen Akkreditierungsbehörde ist die Eröffnung von regionalen Außenstellen möglich. Eine Repräsentanz ist in aller Regel für eine nichtkommerzielle Tätigkeit vorgesehen. Sie erzielt demnach keine Einnahmen und zahlt demnach keine Gewinnsteuer oder Umsatzsteuer in Russland. Dieser Status ist der zuständigen Steuerbehörde jedes Jahr neu nachzuweisen.

Die Repräsentanz kann genutzt werden, um den russischen Markt zu beobachten, für das Mutterhaus zu werben und Kontakte zu pflegen. Verträge dürfen ausschließlich vorbereitet, jedoch nicht unterzeichnet werden. Falls die Repräsentanz dennoch Einnahmen erzielen sollte und damit eine kommerzielle Tätigkeit ausübt, ist sie aus steuerlichen Sicht eine Betriebsstätte und wird in Russland zur Steuer herangezogen.

Die Akkreditierung einer ausländischen Firmenrepräsentanz kann entweder bei der russischen Industrie- und Handelskammer oder bei der Registrierungskammer des russischen Justizministeriums erfolgen. Die Gebühr für eine dreijährige Akkreditierung bei der russischen IHK beträgt ca. 2.891 € (Stand Oktober 2005). Neben der Akkreditierung der Repräsentanz ist die Eintragung in das Staatliche Einheitsregister der Registrierungskammer und die Anmeldung bei den russischen Steuer-, Statistik- und Sozialbehörden notwendig. Die Akkreditierungsbehörde bietet die persönliche Akkreditierung von in der Regel maximal fünf ausländischen Mitarbeiter der Repräsentanz an. Die persönliche Akkreditierung ist auf die Akkreditierungsfrist der Repräsentanz begrenzt.

Ausländische Mitarbeiter, die sich im Jahr mehr als 183 Tage in Russland aufhalten, müssen Einkommens- und Sozialsteuer entrichten.

Das Gründungsdokument soll folgende Informationen beinhalten:

  • Allgemeine Bestimmungen:
    • Name
    • Adresse
    • Status
    • Rechtsdokumente, auf deren Grundlage die Tätigkeit der Repräsentanz ausgeübt wird
  • Ziele der Repräsentanz und Tätigkeit
  • Verwaltungsorgane und Personal
  • Vermögen der Repräsentanz
  • Rechnungslegung der Repräsentanz
  • Verfahren der Auflösung der Repräsentanz.

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Oktober 2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosEuroparechtRussland