Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.2 - die Company limited by shares, (Ltd.): Vorteile und Nachteile der Ltd.

1. Vorteile der Ltd.

Die Vorteile der Ltd. gegenüber der GmbH sind insbesondere:

·Einfachere Gründung: Keine notarielle oder gerichtliche Beurkundung notwendig, Gründungsdauer: ca. 1 – 2 Wochen, die Gründungsgebühr beträgt nur 20 £, die Registrierungskosten nur 50 £

·Kein Mindestkapital (Fußnote), es genügt eine Einlage von einem £

·Keine Mitbestimmung (Fußnote)

·Steuerrechtliche Vorteile, wenn Umsätze in England erzielt werden

·Kreditaufnahme: Die Ltd. kann leichter Sicherheiten stellen, nämlich mittels sog. floating charge ihr gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen.

2. Nachteile der Ltd.

Nachteile gegenüber der GmbH können sein:

  • Evtl. Irritationen bei Kunden und Geschäftspartnern, denen diese Rechtsform unbekannt ist oder die Zweifel an der Kreditwürdigkeit haben

  • Anwendung englischen Rechts: Es muss entsprechender Rechtsrat eingeholt werden

  • Kosten für ein sog. ,,registered office`` in England, an dem wesentliche Dokumente (Fußnote) aufzubewahren und Klagen zuzustellen sind

  • Strenge öffentlich-rechtliche Aufsichts- und Offenlegungspflichten, gerichtliche Kontrolle bei Kapitalherabsetzungen


 

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Stand: Dezember 2004


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

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