Einführung Internetrecht Teil 4 Website & Recht


Website & Recht

Unter der Überschrift „Webseite und Recht“ möchten wir soz. chronologisch auf die rechtlich sensiblen Bereiche aufmerksam machen.

Domainsicherung

Bevor sich ein Unternehmen im Internet präsentieren kann, wird eine möglichst treffende Internetadresse benötigt. Bei der Reservierung und Nutzung einer Domain gibt es jedoch bereits etliche juristische Fallstricke: Was tun, wenn die begehrte Domain bereits ein anderer Namensträger oder Firmeninhaber nutzt? Hier stellt sich die Frage nach namens- und markenrechtlichen Ansprüchen. Wird eine Domain böswillig blockiert, stellt sich sogar die Frage nach einer strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens. Um nicht selbst soz. aus versehen Domainrechte anderer zu verletzen, ist daher vor der Reservierung eine sorgfältige Prüfung erforderlich.

Schutz der Inhalte auf der Webseite

Ähnliches gilt für den Schutz der Inhalte. Für das Webdesign, die eigenen Texte und Bilder gibt es Schutzrechte wie etwa über Geschmacksmuster- oder Markenanmeldungen, jedoch bietet vor allem das Urhebergesetz Schutz, da grundsätzlich nur Verfasser über Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung entscheidet. Die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sollten dabei immer einhergehen mit Ausnutzung der technischen Schutzmechanismen.

Haftung für fremde Inhalte?

Ein Link, der eine Verknüpfung auf andere Seiten herstellt oder ein Forum auf der Webseite, auf der Eintragungen durch Dritte möglich sind, birgt eine Gefahr der Haftung für diese fremden Inhalte. Ein Haftungsausschluss ist zwar prinzipiell durch sog. Disclaimer möglich, entbindet jedoch nicht von einer Kontrollpflicht des Unternehmers.

Impressum

Das Impressum, der Absender und verantwortlicher Autor der Webseite muss auf jeder geschäftsmäßigen Webseite stehen, doch mit welchem Inhalt, und wo auf der Seite? Hierzu enthält vor allem das Teledienstgesetz Vorgaben, die sich im Einzelnen danach richten, welche Gesellschaftsform das Unternehmen hat. Im Hinblick auf den Ort des Impressums hat der BGH zuletzt in einem Grundsatzurteil die lange umstrittene Frage geklärt, dass es ausreicht, dass das Impressum über zwei Klicks gut auffindbar ist. Es muss nicht etwa direkt auf der Eingangsseite positioniert sein.


Insgesamt passt sich das Internetrecht ständig den neuen technischen Möglichkeiten an, schneller noch durch sich ändernde Rechtsprechung als durch die Gesetzgebung. Das Internetrecht ist daher ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Das, was heute zu beachten ist, kann bereits morgen eine Änderung erfahren haben, so dass erforderlich ist, für internetrechtliche Belange stets auf einem aktuellen Stand zu sein.

 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Einführung Internetrecht


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 02/07


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Urheberrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosIT-RechtInternetrechtDomain
RechtsinfosUrheberrecht