Einführung Internetrecht Teil 2 Internetrechtliche Aspekte in Unternehmen


Internetrechtliche Aspekte in Unternehmen

Was bedeutet Internetrecht überhaupt?

Zunächst bedarf es einer Klarstellung eines leider mitunter noch immer verbreiteten Irrtums: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vielmehr gelten die „Offline-Gesetze“ ebenso in der Onlinewelt. Darüber hinaus sind in der Zwischenzeit eine Vielzahl von speziellen Vorschriften für das Internet verabschiedet worden.

Allgemeine Vorschriften, die auch bei Internetgeschäften Anwendung finden, sind etwa das BGB, das Urhebergesetz oder das Wettbewerbsrecht.

Bei den speziellen Vorschriften handelt es sich vielfach um die Umsetzung europäischer Vorgaben. Daher sind die einzelnen Vorgaben in mehreren Gesetzen oder einzelnen Verordnungen zu finden. Ein einheitliches „Internetgesetz“ gibt es bislang nicht.

Solche speziellen Vorschriften sind etwa das Teledienstgesetz, in dem steht, welche Angaben das Impressum auf der Homepage beinhalten muss oder die Informationspflichtangabenverordnung, die dem Unternehmer vorschreibt, in welchem Maß er online Verbraucherinformationen bereit halten muss. Die Preisangabenverordnung beinhaltet Regeln über die Preisangaben im Internet. Haben Sie schon die Pflichtangaben für Geschäftsmails aufgrund des neuen Elektronischen Handelsregistergesetzes umgesetzt?

Daran schließt sich die Frage an, warum man sich als Unternehmer mit dem Thema Internetrecht überhaupt auseinandersetzen sollte?

Hauptsächlich dient es der Vermeidung von teuren Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern. Da das Internet jedoch zunehmend professioneller ist, ist auch ein möglicher Imageverlust für das Unternehmen, etwa durch eine schlecht gestaltete Webseite, nicht zu unterschätzen.

 

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Stand: 02/07


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Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


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