Der Sportverein – Eine Einführung 1. Rechtsnatur

Einleitung:

Die zunehmende sportliche Betätigung in der Freizeit und das Miterleben von (Fußnote) Sportveranstaltungen als Zuschauer hat gerade in den vergangenen Jahren einen großen Aufschwung erlebt und nimmt mittlerweile auch einen großen zeitlichen Rahmen in Anspruch. Einen großen Anteil daran haben nicht zuletzt auch die Massenmedien, die heutzutage alle größeren Sportveranstaltungen übertragen bzw. von ihnen berichten. Das gesteigerte Publikumsinteresse und die steigende Professionalisierung des Sports führen aber auch zu dessen Kommerzialisierung auf verschiedenen Ebenen. Zum einen haben sich die Gehälter der Sportler – sowohl im Profi- als auch im Amateursport – in den letzten Jahren in manchen Sportarten drastisch erhöht. Andererseits hat sich die Wirtschaft darauf eingestellt und den Sport als Raum für die Vermarktung ihrer Produkte (Fußnote) für sich entdeckt. Die Werbeeinnahmen machen mittlerweile einen großen Teil der Einkommen von Sportlern und Sportvereinen aus. Die gestiegene Bedeutung des Sports im Breiten-, Amateur- und vor allem im Profisport hat dazu geführt, dass sich seit einiger Zeit das Sportrecht als spezielles Rechtsgebiet etabliert hat. Der Sportverein als Rechtsform hat – trotz der voranschreitenden Verselbständigung von Profiabteilungen – nicht an Dominanz verloren. Bereits im Jahr 1992 gab es in Deutschland 20,8 Millionen Mitglieder in fast 80.000 Sportvereinen. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die Rechtsform des Sportvereins als wichtigster Zusammenschluss zur Ausübung sportlicher Betätigung verschaffen.

Die zunehmende sportliche Betätigung in der Freizeit und das Miterleben von (Fußnote) Sportveranstaltungen als Zuschauer hat gerade in den vergangenen Jahren einen großen Aufschwung erlebt und nimmt mittlerweile auch einen großen zeitlichen Rahmen in Anspruch. Einen großen Anteil daran haben nicht zuletzt auch die Massenmedien, die heutzutage alle größeren Sportveranstaltungen übertragen bzw. von ihnen berichten. Das gesteigerte Publikumsinteresse und die steigende Professionalisierung des Sports führen aber auch zu dessen Kommerzialisierung auf verschiedenen Ebenen. Zum einen haben sich die Gehälter der Sportler – sowohl im Profi- als auch im Amateursport – in den letzten Jahren in manchen Sportarten drastisch erhöht. Andererseits hat sich die Wirtschaft darauf eingestellt und den Sport als Raum für die Vermarktung ihrer Produkte (Fußnote) für sich entdeckt. Die Werbeeinnahmen machen mittlerweile einen großen Teil der Einkommen von Sportlern und Sportvereinen aus. Die gestiegene Bedeutung des Sports im Breiten-, Amateur- und vor allem im Profisport hat dazu geführt, dass sich seit einiger Zeit das Sportrecht als spezielles Rechtsgebiet etabliert hat. Der Sportverein als Rechtsform hat – trotz der voranschreitenden Verselbständigung von Profiabteilungen – nicht an Dominanz verloren. Bereits im Jahr 1992 gab es in Deutschland 20,8 Millionen Mitglieder in fast 80.000 Sportvereinen. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die Rechtsform des Sportvereins als wichtigster Zusammenschluss zur Ausübung sportlicher Betätigung verschaffen.Die zunehmende sportliche Betätigung in der Freizeit und das Miterleben von (Fußnote) Sportveranstaltungen als Zuschauer hat gerade in den vergangenen Jahren einen großen Aufschwung erlebt und nimmt mittlerweile auch einen großen zeitlichen Rahmen in Anspruch. Einen großen Anteil daran haben nicht zuletzt auch die Massenmedien, die heutzutage alle größeren Sportveranstaltungen übertragen bzw. von ihnen berichten. Das gesteigerte Publikumsinteresse und die steigende Professionalisierung des Sports führen aber auch zu dessen Kommerzialisierung auf verschiedenen Ebenen. Zum einen haben sich die Gehälter der Sportler – sowohl im Profi- als auch im Amateursport – in den letzten Jahren in manchen Sportarten drastisch erhöht. Andererseits hat sich die Wirtschaft darauf eingestellt und den Sport als Raum für die Vermarktung ihrer Produkte (Fußnote) für sich entdeckt. Die Werbeeinnahmen machen mittlerweile einen großen Teil der Einkommen von Sportlern und Sportvereinen aus. Die gestiegene Bedeutung des Sports im Breiten-, Amateur- und vor allem im Profisport hat dazu geführt, dass sich seit einiger Zeit das Sportrecht als spezielles Rechtsgebiet etabliert hat. Der Sportverein als Rechtsform hat – trotz der voranschreitenden Verselbständigung von Profiabteilungen – nicht an Dominanz verloren. Bereits im Jahr 1992 gab es in Deutschland 20,8 Millionen Mitglieder in fast 80.000 Sportvereinen. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die Rechtsform des Sportvereins als wichtigster Zusammenschluss zur Ausübung sportlicher Betätigung verschaffen.

1. Rechtsnatur des Sportvereins

Der Verein – und somit auch der Sportverein – ist die Urform aller privatrechtlichen Körper-schaften (Fußnote). Da das deutsche Recht den Verein nicht definiert, wird er hinlänglich als ,,ein auf Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter Zusammenschluss von Personen mit einem gemeinsamen Zweck`` verstanden. Er ist in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig. Die wichtigsten Organe des Vereins sind die so genannte Mitgliederversammlung und der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung bestellt wird und die Geschäftsführung als auch die Vertretung des Vereins nach außen wahrnimmt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem rechtsfähigen und dem nichtrechtsfähigem Verein. Die Rechtsfähigkeit erlangt der Verein durch die Eintragung ins so genannte Vereinsregister. Durch die Eintragung und der damit einhergehenden Rechtsfähigkeit und unter der Voraussetzung, dass die Tätigkeit des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, genießt er verschiedene Vorteile wie z.B. die Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen für die in seinem Namen begründeten Verbindlichkeiten. Im Massensportbereich ist der einzelne Sportverein regelmäßig in einer Verbandsstruktur integriert. Die Struktur vom lokalen Sportverein (Fußnote) über den regionalen Sport-verband (Fußnote), den nationalen Dachverband (Fußnote) bis hin zum internationalen Sportfachverband (Fußnote) bildet eine Organisationshierarchie. Da die Massen-Sportvereine regelmäßig eingetragene nichtwirtschaftliche – und somit rechtsfähige – Sportvereine sind, soll hier ausschließlich dieser Vereinstypus Grundlage der weiteren Ausführungen sein.

Der Verein – und somit auch der Sportverein – ist die Urform aller privatrechtlichen Körper-schaften (Fußnote). Da das deutsche Recht den Verein nicht definiert, wird er hinlänglich als ,,ein auf Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter Zusammenschluss von Personen mit einem gemeinsamen Zweck`` verstanden. Er ist in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig. Die wichtigsten Organe des Vereins sind die so genann-te Mitgliederversammlung und der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung bestellt wird und die Geschäftsführung als auch die Vertretung des Vereins nach außen wahrnimmt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem rechtsfähigen und dem nichtrechtsfähigem Verein. Die Rechtsfähigkeit erlangt der Verein durch die Eintragung ins so genannte Vereinsregister. Durch die Eintragung und der damit einhergehenden Rechtsfähigkeit und unter der Voraussetzung, dass die Tätigkeit des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, genießt er verschiedene Vorteile wie z.B. die Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen für die in seinem Namen begründeten Verbindlichkeiten. Im Massensportbereich ist der einzelne Sportverein regelmäßig in einer Verbandsstruktur integriert. Die Struktur vom lokalen Sportverein (Fußnote) über den regionalen Sport-verband (Fußnote), den nationalen Dachverband (Fußnote) bis hin zum internationalen Sportfachverband (Fußnote) bildet eine Organisationshierarchie. Da die Massen-Sportvereine regelmäßig eingetragene nichtwirtschaftliche – und somit rechtsfähige – Sportvereine sind, soll hier ausschließlich dieser Vereinstypus Grundlage der weiteren Ausführungen sein.

Dieser Artikel wird fortgesetzt in Der Sportverein – Eine Einführung 2. Gründung


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Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 09/2006


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Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Sportrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kaiser ist seit etlichen Jahren im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt

  • Sportvereine
  • Amateursportler
  • Profisportler
  • Verbände
    und
  • Sponsoren

in allen Fragen des Sportrechts.  
 
Rechtsanwalt Michael Kaiser erstellt und prüft Verträge im Bereich Subventionen und Fördergelder, Sportlerberatungsverträge und Sponsorenvereinbarungen, Arbeitsverträge für Sportler und begleitet Transfervereinbarungen. 
Für Vereine gestaltet Rechtsanwalt Michael Kaiser Vereinssatzungen und berät in vereinsrechtlichen Angelegenheiten. 
Er vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. 
Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Michael Kaiser bereitet derzeit eine Buchveröffentlichung zum Sportrecht vor.

Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


Rechtsanwalt Kaiser  ist Dozent für Sportrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie..
Er bietet Vorträge und Seminare im Sportrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Sportvereine und Mindestlohn
  • Sponsoring für Sportler und Vereine
  • Transferrecht im Amateursport
  • Sportdisziplinarrecht
  • Spielerberatungsverträge aus Sicht der Berater und Sportler


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Telefon: 0721-20396-28

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