Der Sportverband – Eine Einführung: 3. Teil – Verbandsregeln

1. Grundsatz der Verbandsregel

Verbandsregeln sind alle allgemein gültigen Bestimmungen, die ein Sportverband erlassen und kraft seiner Verbandsgewalt durchsetzen kann. Dazu gehören insbesondere die Satzung, die Spielregeln, Rechts- und Verfahrensordnungen, Spielordnungen u. a.

Die Mitglieder des Sportverbandes sind durch ihren rechtsgeschäftlichen Beitritt an die Satzung und Vereinsordnungen gebunden. Die Sportverbände haben demzufolge das Recht, einseitig Entscheidungen gegenüber seinen Vereinsmitgliedern zu treffen – so genannte Verbandsgewalt.

Das gleiche Recht steht ihm im Zusammenhang mit der Verbandsgewalt aber auch gegenüber Benutzern seiner Einrichtungen zu, soweit sie ordnungsgemäß i.R.e. Vertrages das entsprechende Regelwerk des Sportverbandes anerkennen.

2. Beispiele für Verbandsregel

Bei Sportverbänden sind folgende Arten von Entscheidungen als Ausfluss der Verbandsgewalt zu nennen:

- Verwaltungsentscheidungen, z.B. Nominierung von Sportlern zu Wettkämpfen, Förderung von Sportlern usw.
- Entscheidungen der Verbandsgerichte, vor allem die Verhängung von Sportstrafen gegenüber den Beteiligten an Wettkämpfen


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Sportverband

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 01/2007


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Sportrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kaiser ist seit etlichen Jahren im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt

  • Sportvereine
  • Amateursportler
  • Profisportler
  • Verbände
    und
  • Sponsoren

in allen Fragen des Sportrechts.  
 
Rechtsanwalt Michael Kaiser erstellt und prüft Verträge im Bereich Subventionen und Fördergelder, Sportlerberatungsverträge und Sponsorenvereinbarungen, Arbeitsverträge für Sportler und begleitet Transfervereinbarungen. 
Für Vereine gestaltet Rechtsanwalt Michael Kaiser Vereinssatzungen und berät in vereinsrechtlichen Angelegenheiten. 
Er vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. 
Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Michael Kaiser bereitet derzeit eine Buchveröffentlichung zum Sportrecht vor.

Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


Rechtsanwalt Kaiser  ist Dozent für Sportrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie..
Er bietet Vorträge und Seminare im Sportrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Sportvereine und Mindestlohn
  • Sponsoring für Sportler und Vereine
  • Transferrecht im Amateursport
  • Sportdisziplinarrecht
  • Spielerberatungsverträge aus Sicht der Berater und Sportler


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter: 
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosSportrechtSportverband