Bilanzierung – Teil 12 – Begriff und Ausweis der Sachanlagen


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


5 Bilanzierung von Sachanlagen

Bei der Bilanzierung von Sachanlagen sind hinsichtlich der Begrifflichkeit, des bilanziellen Ansatzes und dem Ausweis sowie der Bewertung rechtliche Vorgaben zu beachten. Wie auch bei allen anderen Bilanzposten werden Sachanlagen in einer Erst- und Folgebewertung bewertet.

5.1 Begriff der Sachanlagen

Sachanlagen sind Vermögensgegenstände die körperlich fassbar sind, die also eine physische Substanz haben. Es sind mithin Vermögensgegenstände die bestimmt sind, dem Unternehmen langfristig zu dienen. Sachanlagen werden in bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände unterschieden. Bewegliche Vermögensgegenstände sind z.B. die Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen. Zu den unbeweglichen Vermögensgegenständen zählen der Grund und Boden und Gebäude. Eine weitere wichtige Unterscheidung ist die Unterscheidung in abnutzbare und nicht abnutzbare Vermögensgegenstände. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen ist die zeitliche Nutzung begrenzt, was im Umkehrschluss bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen nicht der Fall ist. Abnutzbar sind Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nicht abnutzbar sind Grund und Boden und Finanzanlagen.

5.2 Ausweis der Sachanlagen

Der Ausweis der Sachanlagen wird unterteilt in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

5.2.1 Gliederungsschema gem. § 266 HGB

Das Sachanlagevermögen bildet den zweiten Posten des Anlagevermögens. Nach der Gliederungssystematik des § 266 Abs. 2 A. II HGB ergeben sich vier Arten der Sachanlagen des Anlagevermögens:

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
  • technische Anlagen und Maschinen
  • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

5.2.1.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken

Unter diesen Posten werden die Grundstücke und Gebäude, also die Immobilien des Unter-nehmens erfasst. Zivilrechtlich spricht man von bebauten Grundstücken und erfasst damit den Grund und Boden und das darauf stehende Gebäude als eine Einheit. Bilanzrechtlich ist eine Differenzierung geboten, denn der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand während das Gebäude abnutzbar und damit planmäßig abzuschreiben ist. Zu den grundstücksgleichen Rechten gehört das Erbbaurecht oder die dauerhaften Wohn- und Nutzungsrechte.

5.2.1.2 Technische Anlagen und Maschinen

Hier werden die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die unmittelbar der eigentlichen Produktion dienen z.B. Produktionsmaschinen, Kräne und Hochöfen.

5.2.1.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die hier auszuweisenden Vermögensgegenstände dienen in Abgrenzung zu technischen Anlagen und Maschinen nur mittelbar der betrieblichen Leistungserstellung wie z.B. Transportbänder, Ladeneinrichtungen, Büroeinrichtungen, Computer und Fuhrpark.

5.2.1.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Unter diesem Posten werden Anzahlungen zum Erwerb von Sachanlagen ausgewiesen d.h. Anzahlung einer Maschine. Anlagen im Bau sind Sachanlagen die am Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind.

5.2.2 Anlagengitter § 268 Abs. 2 HGB

Im Interesse der Bilanzklarheit müssen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung der im Anlagevermögen gesondert auszuweisenden Posten in einem sogenannten Anlagespiegel darstellen, § 268 Abs. 2 HGB.

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Bilanzposten

Historische AK/HK

Zugänge 01

Abgänge 01

Umbuchungen

Zuschreibungen 01

Abschreibungen kumuliert

Buchwert 31.12.01

Buchwert 31.12.00

Abschreibungen 01

Immaterielle VG

Sachanlagen

Beispiel

Im Januar 01 wird eine Maschine zu Anschaffungskosten von 60.000,- € gekauft. Diese Maschine hat eine betriebliche Nutzungsdauer von 6 Jahren. Sie wird linear abgeschrieben (jährlich 10.000,- €).

  • Im Geschäftsjahr 01 wird der Zugang in Spalte 3 mit den historischen Anschaffungskosten von 60.000,- € erfasst. In der Spalte 7 wird die kumulierte Abschreibung von 10.000,- € ausgewiesen. Der Buchwert beträgt also noch 50.000,- €. Er wird in die Spalte 8 eingetragen. Der Buchwert am Ende des Vorjahres beträgt 0 €. Die Abschreibung des Geschäftsjahres beträgt 10.000,- € und wird in Spalte 10 verzeichnet.

Anlagegitter zum Beispiel im Geschäftsjahr 01:

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Bilanzposten

Historische AK/HK

Zugänge 01

Abgänge 01

Umbuchungen

Zuschreibungen 01

Abschreibungen kumuliert

Buchwert 31.12.01

Buchwert 31.12.00

Abschreibungen 01

Immaterielle VG

Sachanlagen

60.000

10.000

50.000

0

10.000

Im Geschäftsjahr 02 werden in Spalte 2 die historischen Anschaffungskosten der Maschine von 60.000,- € ausgewiesen. Der Betrag bleibt dort solange bestehen, bis die Maschine aus dem Betrieb ausscheidet oder über weitere Zugänge wie Erweiterungen erhöht wird. Die Abschreibung beträgt nun 20.000,- €. Der Buchwert am Ende des Geschäftsjahres beträgt 40.000,- €. Im Übrigen werden die Werte der Spalte 9 und 10 aus dem Anlagengitter des Geschäftsjahres 01 entnommen.

Anlagegitter zum Beispiel im Geschäftsjahr 02:

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Bilanzposten

Historische AK/HK

Zugänge 02

Abgänge 02

Umbuchungen

Zuschreibungen 02

Abschreibungen kumuliert

Buchwert 31.12.02

Buchwert 31.12.01

Abschreibungen 02

Immaterielle VG

Sachanlagen

60.000

20.000

40.000

50.000

10.000


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bilanzierung“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt LL.M., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2016, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6.


 

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Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2016


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Steuerschuldner bei Fragen über die Abgabe von Steuern und die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide des Finanzamtes sowie in Verfahren vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht. Rechtsanwältin Dibbelt arbeitet derzeit an Veröffentlichungen im Bereich Steuerrecht.

Monika Dibbelt hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

 

Eine steuerberatende Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Dibbelt nicht erbringen. Bei Bedarf empfiehlt sie gerne einen geeigneten Kontakt.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

Normen: § 269 HGB

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