ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 7 - Regelungsbereiche in AGB (Teil 1)

7. Beispiele möglicher Regelungsbereiche in AGB (Teil 1)

  • Allgemeines/Geltungsbereich
  • Angebot und Vertragsschluss
  • Leistungsumfang, Leistungsort
  • Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
  • Eigentumsvorbehalt

a. Allgemeines/Geltungsbereich in AGB

Unter dieser Überschrift kann geregelt werden, inwieweit die eigenen AGB zur Geltung kommen sollen. Es kann eine Klausel verwendet werden, die die Anwendung der AGB der anderen Vertragspartei ausschließt ( sog. Abwehrklausel). Dennoch ist ein wirksamer völliger Ausschluss der anderen AGB nicht möglich. Beide AGB bleiben wirksam. In diesem Fall der sog. „ kollidierenden AGB“ werden lediglich die sich widersprechenden und ergänzenden Klauseln (die in den eigenen Vertragsbedingungen gar nicht erwähnt sind) ausgeschlossen. Vertragsbestandteil werden nur die sich deckenden Bestimmungen. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

b. Angebot und Vertragsschluss in AGB

Hier können Regelungen hinsichtlich der Angebotsform (Freibleibend, unverbindlich etc.) getroffen werden. Auch die Art und Weise der Vertragsschlusses können hier geregelt werden.

Beispiele:

  • Was hat bei einem telefonischen Auftrag bzw. bei einer telefonischen Auftragsergänzung zu erfolgen?
  • Was muss mit Unterlagen die die Ausführung des Auftrages/Vertrages betreffen geschehen?
  • Wie werden Kosten berechnet ?
  • Wie werden Urheberrechte gehandhabt?

c. Leistungsumfang, Leistungsort in AGB

Insbesondere im Werk- und Dienstleistungsbereich ist es häufig notwendig, den Leistungsumfang genau zu bestimmen. z.B. was außer der im Vertrag bezeichneten Tätigkeit grundsätzlich zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages/Vertrages gehört, wie z.B. der Einsatz von fachlich ausgebildeten Mitarbeitern, Kontrolle derselben durch den Auftragnehmer, die Freiheit des Auftragnehmers, welche Mitarbeiter er einsetzt etc.. Ferner kann hier geregelt werden, wo die Arbeiten generell auszuführen sind - beim Auftraggeber oder Auftragnehmer.

d. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung in AGB

Es kann in AGB geregelt werden, wann Rechnungen zu bezahlen sind, ob die Rechnungen Mehrwertsteuer enthalten, in welcher Währung die Rechnungen gestellte werden, was bei Zahlungsverzug geschieht, was bei Aufrechnungsmöglichkeit durch den Vertragspartner geschieht, usw.


 

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Stand: Mai 2009


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