Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 13 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs - Allgemeines

Gesetzliche Ausschlussgründe

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann trotz der erfüllten Voraussetzungen ausgeschlossen sein, wenn einer der Ausschlussgründe des § 89b Abs. 3 HGB [Ausgleichsanspruch] vorliegt.

Diese Ausschlussgründe für den Ausgleichsansruch des handelsvertreters sind abschließend. Es gibt also neben diesen aufgeführten Gründen keine weiteren Gründe, die zum Verlust des Ausgleichsanspruchs führen können.

Das Gesetz sieht bei folgenden Konstellationen einen Ausschluss des Ausgleichanspruchs des Handelsvertreters vor:

  • Eigenkündigung des Vertreters
  • Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund
  • Einverständlicher Eintritt eines Dritten in das Vertretervertragsverhältnis

Alle drei Ausschlussgründe sind eine Konkretisierung des Billigkeitsgrundsatzes. In den vom Gesetz benannten Fällen hält man den Ausgleichsanspruch für unbillig und lehnt ihn vollständig ab.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters" von Harald Brennecke und Irina Schatz, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-04-5, 2007


 

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Stand: Februar 2007


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Handelsvertreterrecht und sonstigen Vertriebsrecht tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Handelsvertreterausgleich und Handelsvertreterprovision. Er erstellt und prüft alle Formen von Vertriebsverträgen und prüft Ihren Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag, Handelsmaklervertrag oder Franchisevertrag.

Er berät und vertritt bei Auseinandersetzungen über Vertreterprovisionen, Provisionsvorauszahlungen sowie (unberechtigte) Provisionsrückzahlungsansprüche gegen Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und Handelsmakler.
Er berät im Vorfeld von Beendigungen von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, gestaltet oder prüft Kündigungen und verhandelt Vertragsaufhebungen des Vertretungsverhältnisses.
Er vertritt bei Streitigkeiten über wettbewerbswidrig verwendete Kundendaten bis hin zur strafrechtlichen Vertretung wegen des Verrats oder der unbefugten Verwendung von Betriebsgeheimnissen durch ehemalige Vertreter nach 17 UWG.
Er berät und vertritt Unternehmer und Vertreter bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Provisionsvorschüssen.

Er hat mehrere Bücher zum Thema veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Handelsvertreterrecht. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

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  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht

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