Einführung ins Recht der AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis – Teil 32 – Form und Zugang


Autor(-en):
Michael Kaiser
Rechtsanwalt

Sebastian Galle
wissenschaftlicher Mitarbeiter


4.3.13 Nr. 13 – AGB: Form und Zugang von Anzeigen und Erklärungen

Nach Nr. 13 sind alle AGB-Klauseln unwirksam, die eine strengere Form als die Schriftform oder über das Gesetz hinausgehende Zugangserfordernisse für Anzeigen oder Erklärungen fordern.
Dies betrifft insbesondere Zustimmungen, Ablehnungen, Mahnungen, Mängelanzeigen, Kündigungen und Rücktrittserklärungen. Strengere Formerfordernisse als die Schriftform sind die Beglaubigung, der eingeschriebene Brief oder gegen Quittung.Zugangserschwernisse liegen vor, wenn von § 130 BGB abgewichen wird. Dieser stellt keine besonderen Zugangserfordernisse auf. Die ständige Rechtsprechung hat hierzu ausgeführt, dass der Zugang erfolgt, wenn die Anzeige oder Erklärung in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. Gleiches gilt für Vertreter, die zur Annahme derartiger Anzeigen oder Erklärungen befugt sind.
Folglich ist der Zugang erschwert, wenn die Annahme zeitlich oder örtlich beschränkt ist (beispielsweise nur zwischen 10 und 11 Uhr beim Pförtner).Im unternehmerischen Verkehr besteht keine Indizwirkung. Die Erfordernisse dürfen jedoch nicht grundlos verschärft werden. So sind hier zeitliche Begrenzungen problematisch. Außerhalb der Geschäftszeiten kann die Annahme verweigert werden, während die Begrenzung innerhalb der Geschäftszeiten regelmäßig rechtsunwirksam sein dürfte, da zumindest die Annahme von Anzeigen und Erklärungen ermöglicht werden muss.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Einführung ins Recht der AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis“ von Michael Kaiser, auf AGB-Recht spezialisierter Rechtsanwalt, und Sebastian Galle, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-36-6.


 

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Autor(-en):
Michael Kaiser
Rechtsanwalt

Sebastian Galle
wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Über die Autoren:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Rechts-Konformität von Verträgen, die zu mehrfacher Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge.

Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:

  • Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

  • AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema:

  • AGB und ihre Anwendung – Mitarbeiterschulung; Fallen in der Praxis
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
  • Widerrufsbedingungen im Fernabsatz: Gestaltung und Anwendung
  • Haftungsbegrenzung in AGB: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen

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Normen: § 130 BGB, § 309 Nr. 13

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