Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 08 – Abgrenzung zwischen Idealverein (e.V.) und Wirtschaftsunternehmen (AG, GmbH), Finanzierung

2.3.2. Abgrenzung zwischen Idealverein (e.V.) und Wirtschaftsunternehmen (AG, GmbH)

2.3.2.1. Idealverein als traditionelle Erscheinungsform

Unter einen Idealverein bzw. nichtwirtschaftlichen Verein versteht man einen Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.(Fußnote)

Um den wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ermitteln zu können, ist dabei nicht die – zu Beginn der Gründung meist in der Satzung angegebene – Zielsetzung entscheidend, sondern das tatsächliche und endliche Handeln eines jeden Vereins.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins ist dann vorliegend, wenn das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins in einer unternehmerischen Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit regelmäßig entgeltlichen Tätigkeiten vorliegt.(Fußnote) Kurzum, ist bei einem Verein immer dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu bejahen, wenn der Verein durch seine Tätigkeit und durch sein Handeln mit einem Unternehmen vergleichbar ist.

Entscheidendes Merkmal ist hierbei vor allem das Anbieten von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt, ob dabei ein Gewinn erzielt wird, kann am Ende dahinstehen. Eine Profiabteilung eines Bundesligavereins ist daher als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen und fällt somit grundsätzlich nicht unter die Definition des Idealvereins. Um bei dem Beispiel des Bundesligavereins zu bleiben, kann ein solcher, trotz seines wirtschaftlich vorliegenden Geschäftsbetriebs, dann doch als nichtwirtschaftlicher Verein (Idealverein) anerkannt und bezeichnet werden, wenn die Kriterien des sogenannten Nebenzweckprivilegs auf ihn Anwendung finden. Ein solches Nebenzweckprivileg ermöglicht einem Idealverein dann trotzdem eine wirtschaftliche Betätigung, soweit diese dem idealen Zweck dient und demnach dem Idealverein und dessen idealen Zweck untergeordnet ist.

Hauptvoraussetzung ist also, dass der Verein seinen Zweck zum größten Teil bzw. überwiegend durch nichtunternehmerische Tätigkeiten fördert.(Fußnote)
Die Ausnahme des sogenannten Nebenzweckprivilegs ist oft nur bei Amateurvereinen und kaum noch bzw. in der heutigen Zeit überhaupt nicht mehr bei Bundesligaclubs anwendbar.

2.3.2.2. Umwandlungstendenzen und moderne Erscheinungsformen

Aufgrund des hohen Interesses des Sports und vor allem durch den stetigen Anstieg und die Weiterentwicklung des professionellen Sports in der Gesellschaft, ist es nicht verwunderlich, dass bei einzelnen Vereinen sogenannte Umwandlungstendenzen feststellbar sind.

Als mögliche ablösende und alternative Rechtsformen der bisher eingetragenen Vereine (e.V.), stehen mittlerweile oft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft) sowie die Aktiengesellschaft (AG) zur Auswahl.
Allerdings ist hier zu vermerken, dass eine solche Umwandlungstendenz, oft nur bei professionellen und fortgeschrittenen Vereinen stattfindet, wohingegen bei absoluten Amateurvereinen, also Vereine ohne mögliche Ausgliederung einer Profiabteilung, eine solche kaum bzw. gar nicht der Fall ist. Trotzdem bietet eine Organisation als Kapitalgesellschaft, neben den zunächst nachteiligen Aspekten, wie bspw. den erforderlichen hohen finanziellen Mitteln (sog. Stammkapital), auch entscheidende Vorteile – sowohl für den Verein selbst, als auch für die jeweiligen Gläubiger.(Fußnote)

Zum einen finden regelmäßig gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen des Jahresabschlusses, meist durch entsprechende Aufsichtsräte statt (z.B. bei einer AG). Zum anderen besteht außerdem bei Kapitalgesellschaften, egal ob GmbH oder Aktiengesellschaft, oft eine Bilanzierungspflicht, die ebenfalls die Übersichtlichkeit und das Kontrolldasein absichert.(Fußnote) Zu beachten ist zusätzlich, dass durch die Ausgliederung einer Profiabteilung aus dem Amateurbereich eines Vereins, der Status der Gemeinnützigkeit, welcher zu einer erheblichen Steuerersparnis für den einzelnen Verein führt(Fußnote), trotzdem dauerhaft aufrecht erhalten bleiben kann.

Die Trennung des Vereins in zwei zu separierende und eigenständig funktionierende Bereiche (Amateurverein und Profiabteilung) führt zwar dazu, dass die Verluste des Amateurbereichs nicht mit den möglichen Gewinnen des Profibereichs verrechnet werden können. Gleichzeitig bleibt dem Amateurbereich allerdings auch eine Erhöhung steuerlicher Belastungen aufgrund der Beibehaltung der Gemeinnützigkeit erspart.(Fußnote)

2.3.3. Finanzierung eines Sportvereins

Grundsätzlich finanziert sich jeder Sportverein primär aus Mitgliedsbeiträgen.

Mit dem globalen Wandel und der immer teurer werdenden Lebenshaltung, reichen diese Mitgliedsbeitragseinnahmen vor allem bei Sportvereinen mit sogenannten Profiabteilungen, aber mittlerweile auch bei Amateurvereinen, bei weitem nicht mehr aus. Aus diesem Grund sind die Vereinsoffiziellen bzw. vor allem die Vorstandsmitglieder in der Pflicht, weitere finanzielle Mittel zu beschaffen, um die anfallenden und laufenden Kosten des Vereins zu bewältigen und das „Überleben“ des jeweiligen Vereins zu gewährleisten.

Oft sind größere Sportveranstaltungen mit entsprechenden Zuschauereinnahmen sowie gleichzeitig daraus folgende Einnahmen durch Bewirtung, mögliche Finanzquellen, die dem Verein ein nicht zu unterschätzendes Guthaben auf das Vereinskonto übertragen können. Ebenso kommen oft Zuschüsse durch private Investoren, aber auch durch einzelne Landessportverbände, Kreissportverbände und Fachverbände hinzu. Unterstützungszahlungen durch Bund, Land und Kommunen sind ebenfalls finanzielle Einnahmequellen und Überlebensquellen eines (Amateur-)Vereins.

Eine weitere Finanzquelle für einen Sportverein bildet, mittlerweile im großen Umfang, der Ausbau und die Erweiterung von sogenannten Sponsorenleistungen. Neben Trikot- und Bandenwerbemaßnahmen, werden den einzelnen Unternehmen, die als Sponsoren fungieren, mittlerweile sogar Präsentationsmöglichkeiten an großen Sportveranstaltungen oder gut besuchten Spieltagen als sogenannte Gegenleistung angeboten.

Auch im Breitensport gehen die Verantwortlichen immer mehr auf Sponsorensuche, was im Umkehrschluss zu einer sogenannten win win Situation führt, da sowohl die einzelnen Vereine von den jeweiligen Geldeinnahmen oder Sachleistungen, als auch die jeweiligen Unternehmen, durch platzierte Werbung in der entsprechend vertretenen Region, profitieren.(Fußnote)

2.3.3.1. Exkurs: zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit bzw. Erlösstrategie einer Profiabteilung

Die soeben genannten Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Erlösstrategien sind ebenfalls auf Profivereine bzw. Profiabteilungen anwendbar. Hierbei kommt allerdings zusätzlich noch eine nicht zu vernachlässigende Erlösstrategie, nämlich die des sogenannten Merchandising hinzu.

Unter Merchandising versteht man eine Vermarktung von populären Erscheinungen, wie einem Verein (z.B. FC Bayern München) oder einem Sportler (z.B. Roger Federer).
Die Leistung besteht hauptsächlich in der Förderung des Images. Der FC Bayern München, als sportlich und wirtschaftlich erfolgreichster Verein in Deutschland, hat bspw. als Erlösstrategie eine eigene Sportwerbe- GmbH gegründet, bei der vor allem der Verkauf von Fan-Artikeln, TV-Rechten und Werbung im Vordergrund steht.

Die Tendenz solcher Finanzierungsmittel von Profivereinen geht mittlerweile soweit hinaus, dass die Verantwortlichen aus einem bisher einfachen Stadionbesuch, ein Event-Charakter für jedermann entwickeln und vermitteln wollen. Der Stadionbesuch soll demnach ein Erlebnis für die gesamte Familie mit dem Spiel als Höhepunkt werden.(Fußnote)


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine“ von Michael Kaiser, auf Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, und Franco Caputo, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0.


 

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Stand: Januar 2015


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Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


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