Der Bebauungsplan - Teil 02 - Sinn und Zweck eines Bebauungsplans

3. Sinn und Zweck eines Bebauungsplans – was ist ein Bebauungsplan?

Wie würden viele Städte und Flächen aussehen, wenn jeder so bauen kann, wie er mag? Ein einheitliches Bild der Bebauung würde sich sicherlich nicht ergeben – Streit und bauliches Chaos wären vorprogrammiert.

Zu diesem Zweck, gibt es in Deutschland schon seit Zeiten Friedrichs des Großen Pläne zur Bebauung. In heutiger Zeit ist die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken und ihrer Nutzung in Bebauungsplänen (oft kurz nur „Bebauungsplan“) geregelt. Aufgestellt werden diese von der Gemeinde, in dem sich die betreffenden Grundstücke befinden (Näheres zum Verfahren der Aufstellung solcher Pläne siehe Kapitel 6.1 dieses Buches). Die Gemeinde legt den Plan als Satzung fest, also eine Art Ortsgesetz, das von der jeweiligen Stelle individuell nach den Maßgaben der Nutzung ausgestaltet wird. Dies folgt aus dem in Art. 28 Grundgesetz gewährleisteten Prinzip des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden. Dieser Plan in Form der Satzung wird in der Regel für einen einzelnen Teil der Stadt aufgestellt – etwa ein neues Gewerbegebiet oder einen Stadtteil. Zumeist besteht der Plan aus einem Teil A (in dem die Planzeichnung enthalten ist) und einem Teil B (in dem textlich erläutert wird, was der Bebauungsplan enthält). Im Detail erläutern wir in Kapitel 4, wie ein Bebauungsplan gelesen wird.

Eine Stadt leitet aus dem Baugesetzbuch Ziele für die Raumordnung und die Bebauung ab. Das BauGB sieht folgende Belange vor, die die Planungsentscheidung leiten:

  • gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • soziale Bedürfnisse der Bürger
  • Weiterentwicklung der Siedlungen und Wohnbebauung
  • Pflege von Kultur und Denkmälern
  • Umweltschutz und Naturschutz
  • Weiterentwicklung der Infrastruktur
  • Belange der Wirtschaft

Dabei gilt es nun bei der Aufstellung private, wirtschaftliche und öffentliche Anliegen gegen- und untereinander abzuwägen und zu gewichten. Am Ende steht dann eine Reihe von Zielvorgaben, die der zu entwickelnde Bebauungsplan erfüllen muss. Detailliert werden wir in Kapitel 7 auf die Inhalte und Festsetzungen eines Bebauungsplans eingehen und in diesem Zusammenhang auch darlegen, wo der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan liegt. An dieser Stelle dürfen wir zudem auf die in Kapitel 2 kurz erklärten wichtigsten Begriffe hinweisen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Der Bebauungsplan Einführung in das Bauplanungsrecht“ von Olaf Bühler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwalt bei Brennecke & Partner, Rechtsanwälte Fachanwälte mbB


 

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Stand: Januar 2015


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