Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 07 – Sale-and-lease-back-Leasing und Abgrenzungen


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist



5.4. Sale and lease back Leasing

Beim Sale and lease back Leasing verkauft und übereignet der bisherige Eigentümer die Leasingsache an ein Leasingunternehmen, wobei die Leasingsache beim bisherigen Eigentümer verbleibt. Durch den Leasingvertrag zwischen der Leasinggesellschaft (nun Leasinggeber) und dem bisherigen Eigentümer (nun Leasingnehmer) darf der Leasingnehmer das Leasingobjekt nun nutzen und es erfolgt zugleich eine Liquiditätsbeschaffung (Fußnote).

5.5. Abgrenzung zum Teilzahlungsgeschäft und Mietkauf

Der Leasingvertrag ist gegenüber dem Teilzahlungsgeschäft und dem Mietkauf abzugrenzen.

5.5.1. Abgrenzung zum Teilzahlungsgeschäft

Ein Teilzahlungsgeschäft ist nach § 506 Abs. 3 BGB ein Vertrag über die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Leistung gegen eine Teilzahlung. Die Zahlung muss also nicht sofort erfolgen, sondern wird in verschiedene Beträge aufgeteilt. In der Regel erfolgen eine Anzahlung und mindestens eine weitere Zahlung. Möglich ist aber auch, dass die Zahlung insgesamt erst später vorgenommen wird. Anders als beim Leasing wird die Fälligkeit der gesamten Kaufpreisforderung aufgeschoben. Beim Leasing muss der Leasingnehmer hingegen die einzelnen Leasingraten zahlen.

5.5.2. Abgrenzung zum Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Kombination eines Kauf- und Mietvertrags. Der Mieter kann die Sache nach einem Zeitraum kaufen und diese zuvor gegen die Zahlung des Mietzinses nutzen. Der gezahlte Mietzins wird auf den Kaufpreis angerechnet. Der Kaufvertrag ist von beiden Parteien daher von Anfang an gewollt.
Im Gegensatz zum Vollamortisationsleasing entsteht beim Mietkauf kein Erlös über die volle Amortisation hinaus und die Instandhaltungspflicht obliegt weiterhin dem Vermieter.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen mit Fußnote im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Carola Ritterbach
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Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: März 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
Rechtsanwältin Ritterbach berät Unternehmer bei allen Leasingrechtsfragen wie über die Vor- und Nachteile von Vollamortisation und Teilamortisation, über Restwert und Andienungsrecht, über angemessene oder erforderliche Versicherungen des Leasinggutes oder über Risiken des Leasingnehmers bei der Leasingrückgabe oder bei der Verschlechterung des Leasinggutes. Sie prüft Leasingverträge auf Mithaftungsklauseln von Geschäftsführern und Unternehmern und wahrt deren persönliche Vermögensinteressen. 

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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