Immobilienfonds US-Grundinvest Fonds, Degi Europa und P2 Value werden aufgelöst – Verjährung droht

Offene Immobilienfonds erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit bei den Anlegern. Diese profitieren bei gut gemanagten Fonds von steigenden Immobilienpreisen und Mieten.

Immobilienfonds gelten als sichere Geldanlage, schließlich stehen ja hinter den Fonds – vermeintlich – krisensichere Immobilien. Die Fonds investieren meist in Gewerbeimmobilien, Hotels etc. Die Anteile sind in der Regel täglich veräußerbar, so dass auch der Wunsch der Anleger nach einer flexiblen Kapitalanlage erfüllt wird.

Übersehen wird dabei leicht, dass die Schwankungen des Immobilienmarktes und der Mietpreise auch auf den Fonds durchschlagen. Oft entsteht dabei eine Abwärtsspirale: die Preise fallen, der Fonds benötigt zur Bewirtschaftung, Instandhaltung und Kreditfinanzierung der Objekte Kapital, gleichzeitig werden die Anleger nervös, verkaufen massiv ihre Anteile und entziehen dem Fonds damit Liquidität.

Das Gesetz gibt dann den Fonds die Möglichkeit, die Rücknahme für eine begrenzte Zeit auszusetzen, um weiteren Geldabfluss zu verhindern.

Bei drei großen Fonds hat auch dies nichts genützt: der US-grundinvest Fonds der KanAm Grundinvest (Fußnote), der Degi Europa (Fußnote) der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH und der P2 Value von Morgan Stanley (Fußnote) werden aufgelöst und liquidiert. Die Immobilien werden veräußert, Überschüsse – so denn welche bestehen werden – sollen über Jahre gestreckt an die Gläubiger verteilt werden.

Mit großer Wahrscheinlichkeit werden alle Anleger hohe Verluste erleiden.

Banken und Anlageberater haben Immobilienfonds als sichere Anlagen verkauft. Die Risiken wurden meist gar nicht angesprochen oder jedenfalls verharmlost. Zumindest vor einem Totalverlust des investierten Kapitals wurde regelmäßig nicht gewarnt.

Anleger könnten daher Chancen haben, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Hierbei ist zu beachten, dass die Verjährungsfristen bei diesen Beratungsfehlern kurz sind. Oft hat der Anleger nur 3 Jahre nach dem Kauf Zeit, seine Ansprüche bei Gericht geltend zu machen. Dies muss jedoch in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Ein weiterer Ansatzpunkt sind Provisionen und sog. Kick-Back-Zahlungen. Kunden müssen über diese Zahlungen aufgeklärt werden. Dies geschieht oftmals jedoch nicht. Ggf. können aufgrund dieser mangelnden Aufklärung ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Betroffene Anleger sollten sich wegen möglicher Ansprüche an einen in diesen Fragen erfahrenen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. eine Fachanwältin, wenden und professionell beraten lassen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Oktober 2010


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Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
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Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
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