Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 09-2 Vertragliche Haftung

9.3. Vertragliche Haftung

Eine vertragliche Haftung kann sich innerhalb der Vertragslaufzeit sowohl für den Franchisegeber (9.3.1.), als auch für den Franchisenehmer (9.3.2.) ergeben.


9.3.1. Vertragliche Haftung des Franchisegebers

Eine vertragliche Haftung des Franchisegebers kommt dann in Betracht, wenn dieser gegen eine vertragliche Pflicht verstößt und dadurch ein Schaden beim Franchisenehmer entsteht. Eine Haftung kann sich sowohl durch einen Verstoß gegen die Hauptpflicht, als auch durch einen Verstoß gegen die Nebenpflichten ergeben – abzustellen ist hierbei allein auf die Pflichtverletzung.

Beispiel 79: Vertragliche Haftung des Franchisegebers

Franchisegeber G schließt mit N einen Franchisevertrag ab. Da G jedoch nicht rechtzeitig seiner Pflicht nachkam, die Geschäftsräume des N mit dem benötigten Computersystem auszustatten, muss N die Eröffnung seines Betriebes auf unbestimmte Zeit verschieben. N entstehen durch diese Verschiebung hohe Kosten. Trotz des Schadens möchte N am Vertrag festhalten, verlangt von G jedoch den Schaden ersetzt. In diesem Fall macht N einen Schadenersatz neben der Leistung geltend.Da der Schaden durch eine Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden ist, handelt es sich um eine vertragliche Haftung des Franchisegebers.

9.3.2. Vertragliche Haftung des Franchisenehmers

Die vertragliche Haftung des Franchisenehmers entspricht im Wesentlichen der vertraglichen Haftpflicht des Franchisegebers. Sie entsteht durch eine vertragliche Pflichtverletzung mit Schadensfolge.

Beispiel 80: Vertragliche Haftung des Franchisenehmers


In Betracht kommen hierbei ganz besonders Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung der Franchisegebühren, gegen die Pflicht zur Systemtreue, gegen die Geheimhaltungspflicht oder Verstöße gegen einen Gebietsschutz.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.


 

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Stand: September 2007


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

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  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


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