Logo Brennecke & FASP Group

Brennecke Rechtsanwälte hat sich zum 01.10.2024 der Kanzlei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB angeschlossen.

Willkommen bei

Brennecke Rechtsanwälte (bis 30.09.2024)

FASP Finck & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB (seit 01.10.2024)

Recht, Steuern, Wirtschaft.
Das Ganze sehen.

Wir sind eine mittelständische wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in München, Rosenheim, Karlsruhe, Stuttgart, Frankfurt, Köln, Mannheim sowie Dortmund.

Recht für Unternehmer und Unternehmen

Wir beraten in ganz Deutschland vornehmlich mittelständische Unternehmer und Unternehmen - von der Einzelfirma bis zum Großunternehmen - in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wir beraten Sie schnell via Telefon und Mail und stehen Ihnen vor Ort als dauerhafte persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht

Unsere Rechtsanwälte haben in ihren Spezialgebieten etliche Bücher und unzählige Fachartikel veröffentlicht. Eine Auswahl davon finden Sie in den Rechtsinfos dieser Webseite. In vielen Gebieten verfügen unsere Anwälte über den Titel Fachanwalt.

Wir beraten Sie unkompliziert - bundesweit:

Sie wünschen sich eine fundierte Beratung zu einer wirtschaftsrechtlichen Frage ?

  • Senden Sie uns einfach eine Mail mit einer Sachverhaltsbeschreibung und den relevanten Unterlagen als PDF an kontakt@fasp.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
    Sie wollen lieber faxen oder Kopien zusenden ? Gerne: Faxnummern und Anschriften finden Sie bei den Standorten.
  • Ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt schaut die Unterlagen durch und bespricht mit Ihnen die Kosten der erforderlichen Maßnahmen.
  • Ein kostenpflichtiges Mandat kommt erst mit Ihrer schriftlicher Mandatserteilung zustande.
  • Sie wollen eine schnelle erste Einschätzung ?
    Eine telefonische Erstberatung (bis 1 Stunde) kostet pauschal zwischen 100.- und 250.- € brutto. Mailen Sie uns Ihre Sachverhaltsbeschreibung und die Unterlagen und wir vereinbaren mit Ihnen umgehend einen Termin.
  • Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Wir unterstützen Kollegen für ihre Mandanten in unseren wirtschaftsrechtlichen Spezialgebieten.

  • Wir werden nach Wunsch vertraulich im Innenverhältnis durch Gutachten, Schriftsatzentwürfe oder Zweitmeinungen tätig oder übernehmen offen Mandatsteile oder Einzelmandate.
  • Mandantenschutz ist selbstverständlich.

FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB bietet Ihnen kostenfrei:

eine der umfangreichsten und meistgelesenen juristischen Webseiten in Deutschland:

  • unser Rechtslexikon, das über 1500 juristischen Abkürzungen erklärt.
  • täglich neue Beiträge unserer Autoren aus ihren Fachgebieten

Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 01.10.2024


Neue Beiträge unserer Autoren

Regeln zum Sitz der AG und der SE im Vergleich

Die SE unterscheidet sich insofern von der deutschen Aktiengesellschaft, als dass sowohl für ihren Wegzug als auch für ihren Zuzug ein gesetzlich normiertes Verfahren besteht. Dies bietet ihr die Möglichkeit ihren Sitz innerhalb der EU zu verlegen ohne ihre Rechtspersönlichkeit zu verlieren, sodass die Gesellschaft mit ihrem Aktiv- und Passivvermögen als Rechtsträger fortbesteht (Zitat). Schließlich wurde die SE unter anderem deshalb geschaffen, um zur Verwirklichung des europäischen ...

Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Neu bei B&P seit

Sitz und Sitzverlegung bei der AG

Sitz der AG Registersitz Der Sitz der AG ist zwingender Bestandteil der Satzung, § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG und muss in Deutschland liegen. Obwohl der Satzungssitz der AG im Inland liegen muss, kann der Verwaltungssitz frei gewählt werden und damit auch im Ausland liegen. Anerkanntermaßen ist es der Gesellschaft zudem gestattet schwerpunktmäßig in einem anderen Staat als Deutschland tätig zu werden und eine inländische Geschäftsadresse zu haben (Zitat). Sitzverlegung Innerhalb ...

Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Neu bei B&P seit

Sitz und Sitzverlegung einer SE

Sitz der SE Registersitz Gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft Bestandteil der Satzung (Zitat). Der Sitz (Satzungssitz) der SE muss sich dort befinden, wo die Hauptverwaltung der Gesellschaft ist, Art. 7 SE-VO. Hauptverwaltung ist der Ort, an dem der Vorstand der Gesellschaft tätig ist, also der effektive Verwaltungssitz (Zitat). Zudem darf sich der Sitz der SE lediglich innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums befinden (Zitat). Zweck der Vorschrift ist es auf der ...

Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Neu bei B&P seit

Die Satzung einer AG - Vergleich mit der SE

Satzung der AG Die Satzung der AG erfüllt, gleichermaßen wie die der SE, eine Doppelfunktion, die sich sowohl in der Vereinbarung der Gründer über die Errichtung der Gesellschaft als auch im Gesellschaftsvertrag der AG äußert (Zitat). Der Mindestinhalt der Satzung bestimmt sich ebenfalls wie bei der SE nach §§ 23 ff. AktG. Eine abweichende Gestaltung der Satzung der AG ist nach dem Wortlaut der Art. 23 Abs. 5 AktG nur möglich, wenn das Gesetz eine solche Möglichkeit ausdrücklich ...

Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Neu bei B&P seit

Die Satzung der SE und Gestaltungsmöglichkeiten

Satzung der SE Allgemeines „Die Satzung ist die Summe jener rechtsgeschäftlich aufgestellten Normen, welche in Ergänzung oder Abänderung des Gesetzes die körperschaftlichen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft regeln und damit die Gesellschaft gegenüber den übrigen Aktiengesellschaften individualisieren.“ (Zitat). Die Satzung beinhaltet daher sowohl Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten der Gründer als auch organisatorische Regelungen (Zitat). In allen ...

Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Neu bei B&P seit